Desinfektionsmittel richtig lagern: So geht’s
Lagerung von Desinfektionsmitteln: Das erwartet Sie in diesem Ratgeber
• Rechtsgrundlage: Desinfektionsmittel richtig lagern
• Warum ist es wichtig, Desinfektionsmittel richtig zu lagern?
• Wie lange sind Desinfektionsmittel haltbar?
• Wo sollte ich Desinfektionsmittel lagern?
• Wie viel Desinfektionsmittel darf ich lagern?
• Gefährdungsbeurteilung: Wie Sie Gefährdungen systematisch ermitteln
• Holen Sie sich Unterstützung

Desinfektionsmittel lagern: das Wichtigste in Kürze
Desinfektionsmittel lagern
Rechtsgrundlage: Desinfektionsmittel richtig lagern
- Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
- Technischen Regeln für Gefahrstoffe (insbesondere die TRGS 510 unter anderem auch die TRGS 720 und TRGS 723) und für Betriebssicherheit
- Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
- Störfall-Verordnung
Warum ist es wichtig, Desinfektionsmittel richtig zu lagern?

Allgemeine Maßnahmen für die Lagerung von Desinfektionsmitteln gemäß TRGS 510
- Gefahrstoffe in ortsbeweglichen Behältern müssen übersichtlich geordnet, aufbewahrt und gelagert werden.
- Lagern Sie Gefahrstoffe in gekennzeichneten und geschlossenen Behältern und möglichst in Originalbehältern.
- Verhindern Sie äußere Einwirkungen, wie Licht, Wärme oder Feuchtigkeit.
- Lagern Sie keine Gefahrstoffe in der Nähe von Arzneimitteln, Lebens- oder Futtermitteln, Kosmetika oder Genussmitteln.
- Lagern Sie entzündbare Flüssigkeiten nicht in Verkehrswegen, Treppenräumen, Flucht- und Rettungswegen, Durchgängen und Durchfahrten und engen Höfen.
- Lagern Sie nur haushaltübliche Mengen, die zur dortigen Verwendung vorgesehen sind in Pausen- und Bereitschaftsräumen, Sanitär- und Sanitätsräumen sowie Tagesunterkünften.
- In unmittelbarer Nähe der Lagerbehälter dürfen sich keine wirksamen Zündquellen befinden.
- Die Gebindegröße von entzündbaren Flüssigkeiten außerhalb von Lagern ist begrenzt. Für zerbrechliche Behälter ist das Fassungsvermögen auf 2,5 Liter begrenzt, für nicht zerbrechliche Behälter auf 10 Liter und für nach Gefahrgut zulässige Behälter auf 10 Liter.
- Die Lagerung in Sicherheitsschränken wird empfohlen.
- Ab bestimmten Mengengrenzen müssen Sie Gefahrstoffe in einem Lagerbereich unterbringen. Achten Sie hierbei unter anderem auf Vorschriften zu Belüftung, Kontrollen und Zugangsbeschränkungen.
- Gefahrstoffe müssen Sie so lagern, dass Sie Freisetzungen erkennen, in geeigneten Rückhalteeinrichtungen auffangen und umgehend beseitigen können.
- Für den Lagerbereich sind Sie verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung nach Arbeitsschutzgesetz durchzuführen.
Wie lange sind Desinfektionsmittel haltbar?
Wo sollte ich Desinfektionsmittel lagern?
Wie viel Desinfektionsmittel darf ich lagern?
Mengengrenze | Anforderungen | Rechtsvorschrift |
---|---|---|
Lagerung von bis zu 20 Kilogramm entzündbarer Flüssigkeiten (H225) | Gefahrenhinweis nach CLP-Verordnung Sicherheitsdatenblätter der Hersteller beachten und Begrenzung der Gebindegröße beachten Basismaßnahmen TRGS 1 bis 3 TRGS 510 4.1 und 4.2 |
Gefahrstoff-Verordnung |
Lagerung von mehr als 20 Kilogramm entzündbarer Flüssigkeiten (H225) | Lager erforderlich Basismaßnahmen TRGS 1 bis 3 TRGS 510 4.1, 4.2, 4.3 TRGS 510 5 TRGS 510 13 (Abschnitt 13 gilt erst aber einer Gesamtmenge aller Gefahrstoffe von mehr als 200 Kilogramm) |
Gefahrstoff-Verordnung |
Lagerung von mehr als 200 Kilogramm entzündbarer Flüssigkeiten (H225) | Zusätzliche/besondere Schutzmaßnahmen Basismaßnahmen TRGS 1 bis 3 TRGS 510 4.1 und 4.2 TRGS 510 6 bis TRGS 510 12 |
Gefahrstoff-Verordnung |
Gefährdungsbeurteilung: Wie Sie Gefährdungen systematisch ermitteln
Gefährdungsbeurteilung Schritt für Schritt

- Arbeitsbereiche und Tätigkeiten festlegen
In einem ersten Arbeitsschritt verschaffen Sie sich einen Überblick über mögliche Gefährdungen in den Arbeitsbereichen oder Tätigkeiten. Hierzu erfassen Sie alle Arbeitsbereiche in Ihrer Praxis und dokumentieren, welche Tätigkeiten in diesem Bereich ausgeübt werden. - Gefährdungen ermitteln
Nachdem Sie die Arbeitsbereiche beziehungsweise Tätigkeiten festgelegt haben, ermitteln Sie die jeweiligen Gefährdungen. Einen Überblick über grundsätzliche Anforderungen liefern Ihnen Gesetze und Vorschriften. Dank der CLP-Verordnung wissen Sie, dass als entzündbar gekennzeichnete Desinfektionsmittel eine Gefährdung darstellen. Darüber hinaus können Sie für die Ermittlung von Gefährdungen beispielsweise Gefahrstoffverzeichnisse und die Sicherheitsdatenblätter der Hersteller nutzen. - Gefährdungen beurteilen
Sobald Sie Gefahrstoffe wie zum Beispiel entzündbare Desinfektionsmittel ermittelt und beurteilt haben, erstellen Sie ein Gefahrstoffverzeichnis mit Schutzzielen und sorgen dafür, dass das Verzeichnis allen Mitarbeitern zugänglich ist. Bei der Beurteilung helfen Ihnen Erfahrungswerte, Mitarbeiterbefragungen aber auch Richtlinien und Vorschriften. - Maßnahmen festlegen
Im Zuge der Gefährdungsbeurteilung legen Sie Schutzmaßnahmen fest, um die sichere Verwendung von Gefahrstoffen zu gewährleisten. In einem vierten Schritt prüfen Sie, ob Sie gefährliche Stoffe mit weniger gefährlichen ersetzen können. - Maßnahmen durchführen
Der Umgang mit Gefahrstoffen ist in den Betriebsanweisungen geregelt. Unterweisen Sie Ihre Mitarbeiter, sodass diese wissen, wie sie sich sicherheitsgerecht am Arbeitsplatz verhalten müssen und wie Sie Desinfektionsmittel richtig lagern. - Wirksamkeit überprüfen
Regelmäßig die Wirksamkeit der festgelegten Maßnahmen zu überprüfen ist unerlässlich beim Umgang mit Gefahrstoffen. Prüfen Sie beispielsweise ob die Maßnahmen termingerecht umgesetzt wurden, ob die Schutzziele erreicht wurden und ob die Maßnahmen neue Gefährdungen hervorgerufen haben und dokumentieren Sie die Ergebnisse schriftlich. - Gefährdungsbeurteilung fortschreiben
Aktualisieren Sie die Gefährdungsbeurteilung regelmäßig bei maßgeblichen Veränderungen oder einer neuen Informationslage, welche zum Beispiel durch neue Verordnungen entstehen kann. - Gefährdungsbeurteilung schriftlich dokumentieren
Letztendlich ist die schriftliche Dokumentation auf Papier oder als digitale Datei kein eigener Schritt, sondern bei jedem einzelnen Schritt der Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. Sie ist aber so wichtig, dass wir diesen Punkt hier gesondert aufführen, da Sie mit einer schriftlichen Dokumentation im Schadensfall über einen Nachweis verfügen, den Sie vorlegen können. Dokumentieren Sie das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung, sowie die festgelegten Maßnahmen und die Ergebnisse der Überprüfung.
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