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Desinfektionsmittel richtig lagern: So geht’s

Egal ob in Arztpraxen, Kliniken oder in der Pflege – der Bedarf an Desinfektionsmitteln steigt stark an und damit auch die Anforderungen an eine sichere Lagerung. Wir beantworten Ihre Fragen, wie Sie Desinfektionsmittel gemäß den Vorschriften der Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS 510) richtig lagern und geben einen Überblick rund ums Thema Haltbarkeit und Lagerung von Desinfektionsmitteln.

Lagerung von Desinfektionsmitteln: Das erwartet Sie in diesem Ratgeber

• Desinfektionsmittel lagern: das Wichtigste in Kürze
• Rechtsgrundlage: Desinfektionsmittel richtig lagern
• Warum ist es wichtig, Desinfektionsmittel richtig zu lagern?
• Wie lange sind Desinfektionsmittel haltbar?
• Wo sollte ich Desinfektionsmittel lagern?
• Wie viel Desinfektionsmittel darf ich lagern?
• Gefährdungsbeurteilung: Wie Sie Gefährdungen systematisch ermitteln
• Holen Sie sich Unterstützung


Desinfektionsmittel richtig lagern

Desinfektionsmittel lagern: das Wichtigste in Kürze

Im Folgenden beantworten wir Ihnen häufig gestellte Fragen zum Thema Lagerung von Desinfektionsmitteln.
Inhaltsverzeichnis

Desinfektionsmittel lagern
Bei Desinfektionsmitteln handelt es sich oftmals um leicht entzündbare Stoffe, sogenannte Gefahrstoffe, von denen eine Brand- und Explosionsgefahr ausgeht. Diese Gefahr soll mit der richtigen Lagerung von Desinfektionsmitteln beseitigt oder auf ein Minimum reduziert werden. Darüber hinaus ist eine ordnungsgemäße Lagerung von Desinfektionsmitteln gesetzlich festgelegt.
Laut den Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS 510) steigen die Anforderungen an den Lagerort von entzündbaren Desinfektionsmitteln mit der Menge. Weitere Kriterien bei der Auswahl des Lagerortes, sind die baulichen Anforderungen, äußere Einwirkungen wie zum Beispiel die Temperatur sowie Arbeitsbedingungen bei der Lagerung. Grundsätzlich lässt sich festhalten, dass die Lagerung entzündbarer Flüssigkeiten in Sicherheitsschränken gemäß DIN EN 14470-Teil 1 nach Anhang 1 TRGS 510 empfohlen wird. Die genauen Richtlinien und Vorschriften entnehmen Sie den Technischen Regeln für Gefahrstoffe.
Leicht entzündbare Desinfektionsmittel (H225) mit einer Menge von bis zu 20 Kilogramm, müssen Sie nicht gesondert in Lagern unterbringen. Vorausgesetzt, sie halten die Basismaßnahmen gemäß Ziffern 1 bis 3, insbesondere Ziffern 4.1 und 4.2 der TRGS 510 ein.
Anders verhält es sich bei Vorratsmengen von H225-Desinfektionsmitteln von 20 bis zu 200 Kilogramm, welche ab dieser Menge in einem Lager untergebracht werden müssen. Beachten Sie hierfür auch die Schutzmaßnahmen nach Ziffern 4.3, Ziffer 5 und Ziffer 13 der TRGS 510.
Wenn Sie mehr als 200 Kilogramm Lagermenge aufbewahren, werden besondere Schutzmaßnahmen notwendig. In diesem Fall beachten Sie zusätzlich zu den davor genannten Vorschriften die Ziffern 6 bis 12 TRGS 510.
Desinfektionsmittel besitzen unterschiedliche Produkteigenschaften, weshalb für die Haltbarkeit von Desinfektionsmitteln keine allgemeingültige Regel gilt und Sie die jeweiligen Angaben der Hersteller beachten sollten. Zudem haben äußere Faktoren bei der Lagerung von Desinfektionsmitteln, wie zum Beispiel Temperaturschwankungen Auswirkungen auf die Wirksamkeit. Als Faustregel können Sie sich merken, dass die Haltbarkeit eines Desinfektionsmittels in der Regel zwischen sechs bis zwölf Monaten variiert.

Rechtsgrundlage: Desinfektionsmittel richtig lagern

Die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) als zentrales Element des Arbeitsschutzes verpflichtet den Arzt als Arbeitgeber, Gefahrstoffe zu beurteilen und die entsprechenden Maßnahmen zum Schutz festzulegen. Als Gefahrstoffe zählen alle Stoffe, Zubereitungen und Erzeugnisse, die beispielsweise hochentzündlich, ätzend oder giftig sind.
Da Desinfektionsmittel in vielen Fällen als leicht entzündliche Stoffe eingestuft werden, gelten für die Lagerung von Desinfektionsmitteln die gesetzlichen Anforderungen der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV).
Gehen Sie als Sicherheitsverantwortlicher kein Risiko ein und informieren Sie sich ausreichend. Denn die umfangreichen rechtlichen Grundlagen ändern sich häufig und Hygienemaßnahmen müssen immer wieder an den aktuellen Stand der Wissenschaft und Technik angepasst werden. Insbesondere folgende Vorschriften zur Lagerung von Desinfektionsmitteln sollten Sie unbedingt beachten:

Warum ist es wichtig, Desinfektionsmittel richtig zu lagern?

Von leicht entzündbaren Flüssigkeiten, wie Desinfektionsmitteln auf alkoholischer Basis, geht eine Brand- und Explosionsgefahr aus, deshalb ist es notwendig die Gefahrstoffe sicher zu lagern. Um die Gefahren zu verringen oder zu beseitigen, müssen Gefahrstoffe auf Basis der europaweiten CLP-Verordnung (Classification, Labelling and Packaging) eingestuft und mit Gefahrenpiktogrammen auf dem Etikett gekennzeichnet sein.
Beispielsweise erkennen Sie brennbare Stoffe an dem Piktogramm „Flamme“ und dem Signalwort „Gefahr“ auf dem Kennzeichnungsetikett eines Desinfektionsmittels. In diesem Fall handelt es sich um H225-Flüssigkeiten, die leicht entzündbar sind. Neben dem Kennzeichnungsetikett auf dem Behälter, sollten Sie für die richtige Lagerung von Desinfektionsmitteln die Sicherheitsdatenblätter der Hersteller betrachten, die darüber hinaus genauere Hinweise liefern.
Je nachdem welche Menge leicht entzündlicher Stoffe Sie lagern, steigen die gesetzlichen Anforderungen an die Lagerung der Desinfektionsmittel, die Sie in Ihrer Praxis oder Ihrer Einrichtung beachten müssen.
Piktogramm Flamme
Brennbare Stoffe sind nach der CLP-Verordnung mit dem Piktogramm „Flamme“ und dem Wort „Gefahr“ auf dem Etikett gekennzeichnet.

Allgemeine Maßnahmen für die Lagerung von Desinfektionsmitteln gemäß TRGS 510

Die Gesetze, Richtlinien und nicht zuletzt die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS 510) sind umfangreich und Sie fragen sich, wo Sie am besten beginnen sollen? Treffen Sie in Ihrer Praxis oder Einrichtung zunächst allgemeine Maßnahmen nach TRGS 510 1 bis 3. Diese Basismaßnahmen gelten unabhängig von der Menge oder dem Lagerort und sollen Gefährdungen auf ein Minimum reduzieren oderbeseitigen.
Beachten Sie, dass es sich bei den folgenden Anforderungen lediglich um eine Auswahl handelt, und informieren Sie sich zusätzlich über die für Ihre Praxis oder Einrichtung geltenden Vorschriften.
  • Gefahrstoffe in ortsbeweglichen Behältern müssen übersichtlich geordnet, aufbewahrt und gelagert werden.
  • Lagern Sie Gefahrstoffe in gekennzeichneten und geschlossenen Behältern und möglichst in Originalbehältern.
  • Verhindern Sie äußere Einwirkungen, wie Licht, Wärme oder Feuchtigkeit.
  • Lagern Sie keine Gefahrstoffe in der Nähe von Arzneimitteln, Lebens- oder Futtermitteln, Kosmetika oder Genussmitteln.
  • Lagern Sie entzündbare Flüssigkeiten nicht in Verkehrswegen, Treppenräumen, Flucht- und Rettungswegen, Durchgängen und Durchfahrten und engen Höfen.
  • Lagern Sie nur haushaltübliche Mengen, die zur dortigen Verwendung vorgesehen sind in Pausen- und Bereitschaftsräumen, Sanitär- und Sanitätsräumen sowie Tagesunterkünften.
  • In unmittelbarer Nähe der Lagerbehälter dürfen sich keine wirksamen Zündquellen befinden.
  • Die Gebindegröße von entzündbaren Flüssigkeiten außerhalb von Lagern ist begrenzt. Für zerbrechliche Behälter ist das Fassungsvermögen auf 2,5 Liter begrenzt, für nicht zerbrechliche Behälter auf 10 Liter und für nach Gefahrgut zulässige Behälter auf 10 Liter.
  • Die Lagerung in Sicherheitsschränken wird empfohlen.
  • Ab bestimmten Mengengrenzen müssen Sie Gefahrstoffe in einem Lagerbereich unterbringen. Achten Sie hierbei unter anderem auf Vorschriften zu Belüftung, Kontrollen und Zugangsbeschränkungen.
  • Gefahrstoffe müssen Sie so lagern, dass Sie Freisetzungen erkennen, in geeigneten Rückhalteeinrichtungen auffangen und umgehend beseitigen können.
  • Für den Lagerbereich sind Sie verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung nach Arbeitsschutzgesetz durchzuführen.

Wie lange sind Desinfektionsmittel haltbar?

Die Haltbarkeit eines Desinfektionsmittels variiert in den meisten Fällen je nach Art des Desinfektionsmittels zwischen sechs bis zwölf Monaten. Da aufgrund der unterschiedlichen Produkteigenschaften jedoch keine allgemeingültige Regel gilt, sollten Sie die Haltbarkeit eines Desinfektionsmittels anhand der Herstellerangaben prüfen. Dennoch gibt es Faktoren bei der Lagerung, wie etwa Temperatur- und Feuchtigkeitsschwankungen sowie Licht- und Sauerstoffeinwirkungen, welche die Wirksamkeit von Desinfektionsmitteln vor dem Ablaufdatum beeinträchtigen können.
Grundsätzlich sollten Sie Anbruch- und Ablaufdatum schriftlich in Ihren Unterlagen dokumentieren oder auf dem Desinfektionsmittelbehältnis notieren, um die Haltbarkeit nachverfolgen zu können und abgelaufene Stoffe zu entsorgen. In der Regel ist eine Lagerung unter Verschluss zu empfehlen. Angesetzte Desinfektionsmittellösungen sollten Sie maximal einen Arbeitstag verwenden, vorausgesetzt die Lösung befindet sich in einem abgedeckten Behälter und es liegt keine sichtbare Verschmutzung vor.

Wo sollte ich Desinfektionsmittel lagern?

Aus den TRGS 510 ergeben sich Anforderungen an den Lagerort von Desinfektionsmitteln in Abhängigkeit von der Klassifizierung der Stoffe und der einzulagernden Menge. Dementsprechend sollten Sie bereits vor dem Einkauf eines Vorrats auf die brennbaren Eigenschaften der Desinfektionsmittel und auf die entsprechende Ausstattung des Lagerortes achten. Die Mengengrenzen und wie sich diese auf den Lagerort auswirken, finden Sie in der Tabelle im nachfolgenden Abschnitt.
Allgemein ist es bei der Lagerung üblich, Gefahrstoffe wie brennbare Desinfektionsmittel in ortsbeweglichen Behältern beziehungsweise in Gebinden zu lagern. Beachten Sie hierbei die Vorschriften zur Gebindegröße. Zu den ortsbeweglichen Behältern zählen Verpackungen, wie beispielsweise Kanister, Flaschen oder Fässer. Die Lagerung in Sicherheitsschränken wird von den Technischen Regeln für Gefahrstoffe grundsätzlich empfohlen.
Damit keine Flüssigkeiten durch undicht gewordene Behälter austreten können, schreibt die TRGS 510 vor, die Behälter in Rückhalteeinrichtungen aufzustellen. Dazu zählen zum Beispiel Auffangwannen, Auffangvorrichtungen, Auffangtassen, Rohrleitungen, Schutzrohre, Auffangräume oder Flächen, die speziell dafür geeignet sind, austretende Stoffe abzuleiten.

Wie viel Desinfektionsmittel darf ich lagern?

Bei der Frage, wie viel Desinfektionsmittel Sie lagern dürfen, lässt sich grundsätzlich festhalten, dass die gesetzlichen Anforderungen für die Lagerung mit der einzulagernden Menge ansteigen. Im Sinne der Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS 510) dürfen sie sogenannte Kleinmengen auch außerhalb von Lagern unterbringen. Wird diese überschritten, müssen Sie die überschreitenden Mengen in Lagern unterbringen und zusätzliche Schutzmaßnahmen beachten.
 Mengengrenze Anforderungen   Rechtsvorschrift
 Lagerung von bis zu 20 Kilogramm entzündbarer Flüssigkeiten (H225)  Gefahrenhinweis nach CLP-Verordnung
Sicherheitsdatenblätter der Hersteller beachten und Begrenzung der Gebindegröße beachten
Basismaßnahmen TRGS 1 bis 3
TRGS 510 4.1 und 4.2
 Gefahrstoff-Verordnung
 Lagerung von mehr als 20 Kilogramm entzündbarer Flüssigkeiten (H225) Lager erforderlich
Basismaßnahmen TRGS 1 bis 3
TRGS 510 4.1, 4.2, 4.3
TRGS 510 5
TRGS 510 13
(Abschnitt 13 gilt erst aber einer Gesamtmenge aller Gefahrstoffe von mehr als 200 Kilogramm) 
 Gefahrstoff-Verordnung
 Lagerung von mehr als 200 Kilogramm entzündbarer Flüssigkeiten (H225)  Zusätzliche/besondere Schutzmaßnahmen
Basismaßnahmen TRGS 1 bis 3
TRGS 510 4.1 und 4.2
TRGS 510 6 bis TRGS 510 12
 Gefahrstoff-Verordnung
Die Tabelle veranschaulicht Mengengrenzen für Desinfektionsmittel, die nach der CLP-Verordnung als leicht entzündbare H225-Flüssigkeiten gekennzeichnet wurden. Für Desinfektionsmittel die mit dem Gefahrenhinweis „H225 Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar“ versehen wurden, gelten höhere Anforderungen als bei H226-Flüssigkeiten.
Flüssigkeiten, die mit der Kodierung H226 gekennzeichnet sind, müssen Sie erst ab einer Menge von mehr als 100 Kilogramm in einem Lager unterbringen. Ab einer Menge von mehr als 1.000 Kilogramm sind Sie dazu verpflichtet, zusätzliche Schutzmaßnahmen zu treffen. Ansonsten gelten dieselben Rechtsvorschriften der TRGS 510 bei der Lagerung wie bei H225-Flüssigkeiten.

Gefährdungsbeurteilung: Wie Sie Gefährdungen systematisch ermitteln

Eine wesentliche Pflicht der Gefahrstoff-Verordnung ist die Gefährdungsbeurteilung, die als Grundlage für Maßnahmen des Arbeitsschutzes dient und die Ihnen hilft, Gefährdungen zu beurteilen, zu ermitteln und Maßnahmen festzulegen. Darin ist auch die Lagerung von Desinfektionsmitteln zu berücksichtigen.

Gefährdungsbeurteilung Schritt für Schritt

Im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung ermitteln Sie Gefährdungen und Belastungen in Ihrer Arztpraxis oder Einrichtung, die nach dem Arbeitsschutzgesetz §§ 5 und 6 verpflichtend ist. Nachfolgend erklären wir Ihnen die Gefährdungsbeurteilung schrittweise, wobei wir uns speziell auf Desinfektionsmittel fokussieren. 
Gefährdungsbeurteilung als Grafik Schritt für Schritt
Die Gefährdungsbeurteilung lässt sich in acht Schritte unterteilen, wobei der achte Schritt Dokumentation bereits bei jedem einzelnen Arbeitsschritt zu erfolgen ist.
  1. Arbeitsbereiche und Tätigkeiten festlegen

    In einem ersten Arbeitsschritt verschaffen Sie sich einen Überblick über mögliche Gefährdungen in den Arbeitsbereichen oder Tätigkeiten. Hierzu erfassen Sie alle Arbeitsbereiche in Ihrer Praxis und dokumentieren, welche Tätigkeiten in diesem Bereich ausgeübt werden.

  2. Gefährdungen ermitteln

    Nachdem Sie die Arbeitsbereiche beziehungsweise Tätigkeiten festgelegt haben, ermitteln Sie die jeweiligen Gefährdungen. Einen Überblick über grundsätzliche Anforderungen liefern Ihnen Gesetze und Vorschriften. Dank der CLP-Verordnung wissen Sie, dass als entzündbar gekennzeichnete Desinfektionsmittel eine Gefährdung darstellen. Darüber hinaus können Sie für die Ermittlung von Gefährdungen beispielsweise Gefahrstoffverzeichnisse und die Sicherheitsdatenblätter der Hersteller nutzen.

  3. Gefährdungen beurteilen

    Sobald Sie Gefahrstoffe wie zum Beispiel entzündbare Desinfektionsmittel ermittelt und beurteilt haben, erstellen Sie ein Gefahrstoffverzeichnis mit Schutzzielen und sorgen dafür, dass das Verzeichnis allen Mitarbeitern zugänglich ist. Bei der Beurteilung helfen Ihnen Erfahrungswerte, Mitarbeiterbefragungen aber auch Richtlinien und Vorschriften.

  4. Maßnahmen festlegen

    Im Zuge der Gefährdungsbeurteilung legen Sie Schutzmaßnahmen fest, um die sichere Verwendung von Gefahrstoffen zu gewährleisten. In einem vierten Schritt prüfen Sie, ob Sie gefährliche Stoffe mit weniger gefährlichen ersetzen können.

  5. Maßnahmen durchführen

    Der Umgang mit Gefahrstoffen ist in den Betriebsanweisungen geregelt. Unterweisen Sie Ihre Mitarbeiter, sodass diese wissen, wie sie sich sicherheitsgerecht am Arbeitsplatz verhalten müssen und wie Sie Desinfektionsmittel richtig lagern.

  6. Wirksamkeit überprüfen

    Regelmäßig die Wirksamkeit der festgelegten Maßnahmen zu überprüfen ist unerlässlich beim Umgang mit Gefahrstoffen. Prüfen Sie beispielsweise ob die Maßnahmen termingerecht umgesetzt wurden, ob die Schutzziele erreicht wurden und ob die Maßnahmen neue Gefährdungen hervorgerufen haben und dokumentieren Sie die Ergebnisse schriftlich.

  7. Gefährdungsbeurteilung fortschreiben

    Aktualisieren Sie die Gefährdungsbeurteilung regelmäßig bei maßgeblichen Veränderungen oder einer neuen Informationslage, welche zum Beispiel durch neue Verordnungen entstehen kann.

  8. Gefährdungsbeurteilung schriftlich dokumentieren

    Letztendlich ist die schriftliche Dokumentation auf Papier oder als digitale Datei kein eigener Schritt, sondern bei jedem einzelnen Schritt der Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. Sie ist aber so wichtig, dass wir diesen Punkt hier gesondert aufführen, da Sie mit einer schriftlichen Dokumentation im Schadensfall über einen Nachweis verfügen, den Sie vorlegen können. Dokumentieren Sie das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung, sowie die festgelegten Maßnahmen und die Ergebnisse der Überprüfung.
Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) liefert Informationen und Arbeitshilfen zum Thema Gefährdungsbeurteilung für Ihre Arztpraxis, die Pflege oder den Dentalbereich.

Holen Sie sich Unterstützung

Für einen umfassenden Überblick über die richtige Lagerung von Desinfektionsmitteln, setzen Sie sich ausführlich mit den Gefahren in Ihrer Praxis vor Ort auseinander, indem Sie die Technischen Regeln für Gefahrstoffe und weiterführende Informationen, Richtlinien und Vorschriften zu Hilfe nehmen. Gehen Sie bei Unsicherheiten auf Nummer sicher und holen Sie sich professionelle Unterstützung, um Gefährdungen richtig zu beurteilen, wie zum Beispiel durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit.
Informieren Sie sich, wie Sie Desinfektionsmittel richtig lagern
Informieren Sie sich umfassend über geltende Vorschriften und holen Sie sich Unterstützung durch Ihre Fachkraft für Arbeitssicherheit.

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Zusätzliche Informationen zum Thema Desinfektionsmittel bietet Ihnen unser Ratgeber Einteilung und Wirkung der Desinfektionsmittel.
Bildnachweis: Titelbild: imran kadir photography/gettyimages, Bild 2: Infografik/Medic-Star, Bild 3: Infografik/Medic-Star; Bild 4: jamie grill/gettyimages