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Einmalhandschuhe in der Lebensmittelindustrie: Tipps zum Material und der Küchenhygiene

Ist das Tragen von Einmalhandschuhen im Lebensmittelbereich wirklich hygienisch? In diesem Artikel erklären wir Ihnen, welche Einweghandschuhe sich für den Umgang mit Lebensmitteln eignen, worauf Mitarbeiter in der Gastronomie und in der Lebensmittelbranche bei der Arbeit mit Lebensmittel-Handschuhen achten müssen und welche Vorgaben es gibt.
Koch trägt schwarze Einmalhandschuhe bei der Arbeit

Einmalhandschuhe in der Lebensmittelindustrie: Das erwartet Sie in diesem Ratgeber

Einmalhandschuhe in der Lebensmittelindustrie: Das Wichtigste in Kürze

Inhaltsverzeichnis

Einmalhandschuhe in der Lebensmittelindustrie
Welche Einmalhandschuhe Sie für den Umgang mit Lebensmitteln verwenden können, hängt von den Lebensmitteln selbst ab. Latexhandschuhe und Vinylhandschuhe sind zum Beispiel nur bedingt geeignet für den Kontakt mit Ölen und Fetten. Einweghandschuhe aus Nitril können dagegen für die Arbeit mit Lebensmitteln verwendet werden.
Einmalhandschuhe in der Lebensmittelindustrie unterliegen einigen gesetzlichen Vorgaben, die dem Schutz des Verbrauchers, der Lebensmittel und dem Träger der Handschuhe dienen. Dazu gehören:
  • Verordnung 1935/2004/EG (Rahmenverordnung für den Lebensmittelkontakt)
  • EU-Verordnung 10/2011 (Richtlinie für Kunststoffe mit Lebensmittelkontakt)
  • EU-Hygieneverordnung über Lebensmittel (EG) Nr. 852/2004
  • EU-Richtlinie für persönliche Schutzausrüstung (PSA, (EU) Nr. 425/2016)
Anders als in der Lebensmittelindustrie, zum Beispiel einem Betrieb, der Schokolade produziert, sind Mitarbeiter in der Gastronomie gesetzlich nicht dazu verpflichtet, während der Arbeit mit Lebensmitteln Einmalhandschuhe zu tragen.

Was ist besser: Hände desinfizieren oder Einmalhandschuhe tragen für Lebensmittel?

Wir wollen die Frage klären, ob es im Umgang mit Lebensmitteln besser ist, sich regelmäßig die Hände zu waschen oder Einmalhandschuhe zu tragen. Wer in der Lebensmittelindustrie arbeitet, hat sich an strenge Hygienevorschriften zu halten und ist häufig verpflichtet, Einmalhandschuhe zu tragen. Dagegen ist es in der Gastronomie keine Pflicht, bei der Arbeit mit Lebensmitteln Einweghandschuhe zu benützen.

Handschuhe in der Lebensmittelindustrie

Das Tragen von Einmalhandschuhen in der Lebensmittelindustrie soll zum einen den Träger schützen und zum anderen die Lebensmittel. Das wiederum schützt den Verbraucher. Denn die Einmalhandschuhe sollen verhindern, dass die Lebensmittel mit Stoffen, wie Keime, in Berührung kommen, die die Gesundheit des Verbrauchers schädigen. Um diesen Schutz gewährleisten zu können, dürfen Einweghandschuhe – der Name verrät es schon – nur einmal benutzt werden und müssen dann richtig entsorgt werden. Damit Einweghandschuhe ihren Zweck erfüllen, ist der richtige Umgang mit ihnen elementar.
Mitarbeiter der Lebensmittelindustrie trägt bei der Arbeit Einweghandschuhe
Das Tragen von Einmalhandschuhen bei der Arbeit hat drei Funktionen: Es schützt den Träger, die Lebensmittel und den Verbraucher.

Einweghandschuhe in der Gastronomie

Köche und Küchenpersonal tragen häufig während der Zubereitung von Speisen Einmalhandschuhe. Allerdings gibt es für Gemeinschaftsverpflegung und Restaurants keine Vorschriften, die Mitarbeiter dazu verpflichten, bei der Arbeit Handschuhe zu tragen. In der Gastronomie-Branche wird darüber diskutiert, ob das Tragen von Einmalhandschuhen zwangsläufig hygienischer ist. Fest steht: Köche sollten Einmalhandschuhe tragen, wenn die Gefahr besteht, dass die zu verarbeitenden Lebensmittel, der Koch selbst oder die Gäste beeinträchtigt werden könnten.
Das Tragen von Einweghandschuhen macht Sinn, wenn
  • „kritische“ Lebensmittel, wie Geflügel, Fisch oder Fleisch, verarbeitet werden.
  • mit riechenden oder färbenden Lebensmitteln gekocht wird.
  • der Koch oder Küchenmitarbeiter offene, empfindliche oder verletzte Hände hat.
  • das Küchenpersonal Unverträglichkeiten gegenüber den zu verarbeitenden Produkten hat.
Darüber hinaus spielt die Außenwirkung in einem Gastronomiebetrieb eine große Rolle. Können Gäste das Geschehen in der Küche beobachten und dem Koch dabei zuschauen, wie er die Speisen zubereitet, ist das Tragen von Handschuhen sinnvoll. Denn der Gast empfindet es als hygienischer. Gleichzeitig können Verbraucher so auch getäuscht werden. Denn nur, weil Mitarbeiter eines Gastronomiebetriebs während der Arbeit unter Beobachtung der Kunden Einweghandschuhe tragen, tun sie dies nicht immer. Ob hygienische Standards hinter verschlossenen Türen eingehalten werden, sieht der Kunde nicht.

Der korrekte Umgang mit Einmalhandschuhen im Lebensmittelbereich: 9 Tipps

Auch wenn das Tragen von Einmalhandschuhen auf den ersten Blick hygienischer wirkt, muss es dies nicht sein. Wie an Händen, können sich auch in Handschuhen Keime bilden. Werden Handschuhe nicht ausreichend oft gewechselt, steigt die Kontaminationsgefahr. Bakterien können sich in einer Küche oder Produktionsstätte verbreiten und auf verzehrfertige Lebensmittel gelangen. Daher ist der richtige Umgang mit Einmalhandschuhen im Lebensmittelbereich unverzichtbar. Damit Ihr Handschuh nicht nur zu einem Pseudoschutz wird, haben wir für Sie neun Tipps zusammengestellt, worauf Sie beim Tragen von Einmalhandschuhen achten sollten.
  1. Bei der Arbeit mit verzehrfertigen, leicht verderblichen Lebensmitteln müssen Sie sich vor dem Anziehen der Einmalhandschuhe die Hände desinfizieren, damit die Handschuhe nicht mit Keimen kontaminiert werden.
  2. Nach der Arbeit mit rohen Lebensmitteln sollten Sie sich nach dem Ausziehen der Handschuhe die Hände desinfizieren, damit die Hände nicht durch die Handschuhe mit Keimen oder Bakterien in Berührung kommen.
  3. Nehmen Sie Einweg ernst und wechseln Sie regelmäßig die Handschuhe. Sobald Sie den Arbeitsbereich wechseln, wechseln Sie auch Ihre Handschuhe. Spätestens nach 15 Minuten sollten Sie sich neue Handschuhe anziehen, um eine Verkeimung der Handschuhe zu vermeiden.
  4. Tragen Sie die Handschuhe grundsätzlich nur so lange wie nötig.
  5. Desinfizieren Sie Ihre Einweghandschuhe nicht. Alles zum Thema „Darf ich Handschuhe desinfizieren?“ finden Sie in unserem Ratgeber-Beitrag.
  6. Tragen Sie grundsätzlich bei der Arbeit mit Lebensmitteln keinen Schmuck. Es könnten sich Schmutz und Bakterien ansammeln. Legen Sie Ihren Schmuck auch vor dem Gebrauch von Einweghandschuhen ab.
  7. Ihre Fingernägel müssen kurz sein, um Risse im Material zu vermeiden.
  8. Vermeiden Sie Hautirritationen, in dem Sie sich vor dem Anziehen der Einweghandschuhe die Hände unter warmem, fließendem Wasser waschen und sie gründlich – am besten mit Einwegtüchern – trocknen.
  9. Pflegen Sie Ihre Hände regelmäßig.
Koch trägt Einmalhandschuhe bei der Zubereitung von Speisen
Entscheiden Sie sich als Koch Handschuhe zu tragen, achten Sie auf den richtigen Umgang für eine einwandfreie Küchenhygiene.
Tipp: Informieren Sie sich in unserem Ratgeber, wie Sie Einmalhandschuhe richtig an- und ausziehen.

Welche Einweghandschuhe sind für den Kontakt mit Lebensmitteln geeignet?

Einweghandschuhe gibt es aus verschiedenen Materialien. Zu den bekanntesten und beliebtesten gehören:
Wir möchten Sie darüber aufklären, welches Material der Einweghandschuhe für die verschiedenen Lebensmittel geeignet ist.
  • Latexhandschuhe sind sehr elastisch und rissfest und bieten einen hohen Tragekomfort. Allerdings sind sie nur bedingt geeignet für den Kontakt mit Ölen und Fetten. Gepuderte Latexhandschuhe sind gänzlich verboten im Umgang mit Lebensmitteln.
  • Ebenso verhält es sich mit Vinylhandschuhen. Sie sind nicht für den Umgang mit fetthaltigen Lebensmitteln bestimmt.
  • Lebensmitteltaugliche Nitrilhandschuhe können wiederum für die Arbeit mit fettigen Lebensmitteln verwendet werden.
Tipp: Besonders in Showküchen werden gerne schwarze Nitrilhandschuhe getragen, da der Fokus so auf den farbenfrohen kulinarischen Kreationen liegt.
Eine Übersicht, welche Einweghandschuhe sich für welche Lebensmittel eignen:

Gemüse und Obst

  • Vinyl
  • Nitril
Latexhandschuhe sind nur bedingt geeignet für das Verarbeiten von säurehaltigen Lebensmitteln wie Gemüse und Obst.
Frau schneidet Erdbeeren und trägt blaue Einmalhandschuhe
Greifen Sie beim Umgang mit Obst zu Einweghandschuhen aus Nitril oder Vinyl.

Fleisch und Wurst

  • Nitril
Bei der Verarbeitung von Fleisch und Wurstwaren sind Einmalhandschuhe aus Vinyl verboten. Latex eignet sich als Material bedingt und nur als Teilkontakt zu Fleisch und Wurst.

Fisch und Krustentiere

  • Nitril
  • Latex
Handschuhe aus Vinyl sind nur bei kurzem Teilkontakt mit Fisch oder Krustentieren unbedenklich. Handelt es sich allerdings um sehr fetthaltige Fische, wie zum Beispiel um Lachs, gelten die Angaben zu Fetten und Ölen. Dann sollten Sie auf Vinylhandschuhe verzichten und auch bei Latex darauf achten, dass der Kontakt nur von kurzer Dauer ist.

Alkohol

  • Nitril
Latex und Vinyl sind nur bedingt unbedenklich im Kontakt mit Alkoholika. Ein kurzer Teilkontakt der Handschuhe ist unbedenklich.

Fette und Öle

Bei Fetten und Ölen verhält es sich wie bei Fleisch- und Wurstprodukten:
  • Nitril
Handschuhe aus Vinyl sind gänzlich ungeeignet für den Umgang mit Fetten und Ölen. Mit Latexhandschuhen ist der Kontakt zu Fetten und Ölen für einen Teilkontakt unbedenklich.

Backwaren

  • Latex
  • Vinyl
  • Nitril
Für den Umgang mit Backwaren eignen sich Einmalhandschuhe aus Latex, Vinyl und Nitril.

Flüssige Lebensmittel

Hierzu gehören unter anderem Milch, Eier, Honig und Zuckersirup.
  • Latex
  • Vinyl
  • Nitril
Tipp: Lesen Sie alle wichtigen Infos zum Material von Einweghandschuhen in unserem Ratgeber.

Vorgaben im Umgang mit Einmalhandschuhen in der Lebensmittelindustrie

Es gibt bestimmte Verordnungen, die das Tragen von Einmalhandschuhen im Lebensmittelbereich regeln.

Rahmenverordnung für den Lebensmittelkontakt

Die Verordnung (EG) Nr. 1935/2004 legt die Anforderungen an Materialien und Gegenstände fest, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen. Die Verordnung besagt, dass Einmalhandschuhe keinerlei gesundheitsschädliche Stoffe an die zu verarbeitenden Lebensmittel abgeben dürfen. Außerdem darf das Material der Einweghandschuhe die Nahrungsmittelzusammensetzung nicht verändern und weder Farbe und Geschmack noch Geruch der Lebensmittel beeinflussen. Erfüllen die Handschuhe diese Vorgaben, darf auf der Verpackung das Piktogramm für Lebensmittelunbedenklichkeit – das Glas-Gabel-Symbol – abgedruckt werden.
Glas-Gabel-Symbol für unbedenkliche Lebensmittel-Handschuhe
Das Glas-Gabel-Symbol auf der Verpackung von Einmalhandschuhen sagt aus, dass die Handschuhe lebensmittelunbedenklich sind.

Richtlinie für Kunststoffe mit Lebensmittelkontakt

Noch spezifischer schreibt die EU-Verordnung 10/2011 über Materialen und Gegenstände aus Kunststoff, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen, die Voraussetzungen für Einmalhandschuhe vor. Gemäß dieser Verordnung dürfen Einweghandschuhe aus Kunststoffmaterialien keinesfalls mehr als zehn Milligramm je ein dm2 Oberfläche vom Material an die berührten Lebensmittel freisetzen. Um zu prüfen, ob Einmalhandschuhe Bestandteile an Lebensmittel abgeben, werden sogenannte Migrationstests durchgeführt. Der Lebensmittelkontakt von Einmalhandschuhen wird mit Hilfe bestimmter Lösungsmittel simuliert. So kann man prüfen, mit welcher Lebensmittelklasse die Einmalhandschuhe in Berührung kommen dürfen. Lebensmittel werden folgende Klassen unterteilt:
  • wasserhaltig
  • säurehaltig
  • alkoholhaltig
  • fetthaltig
  • trocken
Nach Durchführung der Migrationstests wird festgelegt, ob der Einweghandschuh lebensmittelunbedenklich oder bedingt lebensmitteltauglich ist oder sich nicht für den Umgang mit Lebensmitteln eignet. Besteht ein Einmalhandschuh alle fünf Tests, gilt er als lebensmitteltauglich. Besteht er allerdings einen der Tests nicht, ist er nur bedingt lebensmitteltauglich. Der Prüfbericht des Einmalhandschuhs gibt Auskunft darüber, für welche Lebensmittelklassen der Handschuh nicht geeignet ist.
Kapitel II Abschnitt 1 Art. 5 der Verordnung 10/2011 sagt außerdem, dass Einmalhandschuhe, die mit Hilfsstoffen hergestellt wurden, nur eingeschränkt verwendet werden dürfen. So dürfen zum Beispiel Vinylhandschuhe nicht im Umgang mit fetthaltigen Lebensmitteln verwendet werden, wenn sie Weichmacher, wie zum Beispiel Phthalate, enthalten. Denn: Viele Weichmacher sind gesundheitsschädlich und fettlöslich. Würden Vinylhandschuhe mit fetthaltigen Lebensmitteln in Berührung kommen, könnten sich die Weichmacher aus dem Material der Einmalhandschuhe lösen und eine Verunreinigung der Lebensmittel bewirken.

EU-Hygieneverordnung über Lebensmittel

Die EU-Hygieneverordnung über Lebensmittel (EG) Nr. 852/2004 stellt den Schutz des Verbrauchers sicher, indem sie vorschreibt, dass jeder Betrieb, der Lebensmittel verarbeitet oder vertreibt, ein HACCP Konzept schriftlich vorweisen muss. Die Abkürzung HACCP kommt aus dem Englischen und steht für „Hazard Analysis and Critical Control Points“. Es bedeutet: Gefahrenanalyse und Überwachung kritischer Kontrollpunkte (Quelle: Verordnung (EG) Nr. 852/2004). Dieses Konzept soll durch präventive Maßnahmen, die Unbedenklichkeit und Genusstauglichkeit von Lebensmitteln gewährleisten. Es wird also nicht nur das Endprodukt überprüft, sondern bereits während des Prozesses der Lebensmittelverarbeitung mögliche Risiken erfasst und auf dessen Grundlage Präventivmaßnahmen entwickelt.
Ein Beispiel: Zahlreiche Lebensmittelhersteller legen in ihrem HACCP Konzept fest, dass in ihrer Produktion ausschließlich blaue, lebensmitteltaugliche Einweghandschuhe verwendet werden dürfen. Denn: Es gibt von Natur aus keine blauen Lebensmittel. Daher würde ein Handschuh oder ein Teil eines Handschuhs, der verloren geht, sofort auffallen und könnte unverzüglich entfernt werden.

EU-Richtlinie für persönliche Schutzausrüstung

Die zuvor genannten Verordnungen dienen dem Schutz des Verbrauchers sowie der Lebensmittel. Die EU-Verordnung (EU) Nr. 425/2016 über persönliche Schutzausrüstung sorgt für den Schutz der Gesundheit und Sicherheit der Person, die Einmalhandschuhe trägt. Jedes Produkt, das als persönliche Schutzausrüstung (PSA) gilt, muss eine CE-Kennzeichnung einschließlich der Kennnummer des Prüfinstituts tragen. Das CE-Kennzeichen stellt kein Qualitäts- oder Herkunftszeugnis dar, sondern ist ein Verwaltungskennzeichen. Es wird eigenverantwortlich vom Unternehmer auf dem Produkt angebracht. Es unterrichtet die Behörden, dass ein Konformitätsnachweis besteht; das Produkt wurde nach europäischen Richtlinien des Gesundheits-, Umwelt- und Verbraucherschutz hergestellt.
Die Richtlinie unterteilt Schutzausrüstungen in drei Kategorien (Quelle: Anhang 1 EU-Verordnung Nr. 425/2016).

1. Schutz gegen geringe Risiken

Die Kategorie I verspricht Schutz gegen geringe Risiken. Produkte können von Herstellern als PSA der Klasse 1 zertifiziert und mit einem CE-Kennzeichen versehen werden. Zu geringen Risiken gehören:
  • oberflächliche mechanische Verletzungen
  • Kontakt mit heißen Oberflächen, deren Temperatur 50 °C nicht übersteigt
  • Kontakt mit schwach aggressiven Reinigungsmitteln oder längerer Kontakt mit Wasser
  • Schädigung der Augen durch Sonneneinstrahlung (außer bei Beobachtung der Sonne)
  • Witterungsbedingungen, die nicht von extremer Art sind

2. Schutz gegen mittlere Risiken

Produkte der Kategorie II schützen gegen mittlere Risiken. Dieser Schutz muss von einer staatlich anerkannten Prüfstelle, wie zum Beispiel dem TÜV, zertifiziert werden. Erst dann darf das Produkt als PSA der Klasse II ein CE-Kennzeichen tragen. Kategorie II umfasst Risiken, die nicht in Kategorie I oder II erfasst sind.

3. Schutz gegen hohe/komplexe Risiken

Kategorie III umfasst ausschließlich die Risiken, die zu sehr schwerwiegenden Folgen wie Tod oder irreversiblen Gesundheitsschäden führen können. Einweghandschuhe der Kategorie III sollen den Anwender vor bleibenden Gesundheitsschäden oder sogar vor tödlichen Risiken schützen. Eine anerkannte Prüfstelle muss bestätigen und zertifizieren, dass ein Produkt in die Kategorie III eingestuft wird. Die CE-Kennzeichnung muss auf der Verpackung sichtbar sein. Zu den hohen Risiken zählen unter anderem:
  • gesundheitsgefährdende Stoffe und Gemische
  • Atmosphären mit Sauerstoffmange
  • warme Umgebung (mehr als 100 Grad Lufttemperatur)
  • kalte Umgebung (Lufttemperatur von minus 50 Grad oder weniger)
  • Verletzungen durch Projektile oder Messerstiche

Die passenden Lebensmittel-Handschuhe & Tipps

Damit Sie oder Ihre Mitarbeiter im Lebensmittel- oder Gastronomiebetrieb nicht nur Einmalhandschuhe aus dem richtigen Material verwenden, sondern auch ein angenehmes Tragegefühl während der Arbeit haben, brauchen Sie die passende Handschuhgröße. Wie Sie die Größe der Einmalhandschuhe richtig ermitteln, verraten wir Ihnen in unserem Ratgeber. Außerdem geben wir Ihnen weitere Tipps zu Material und der richtigen Handhabung mit Einmalhandschuhen sowie zur Händedesinfektion.
Tipp: In unserem Shop finden Sie eine große Auswahl an Einmalhandschuhen für Ihren Gebrauch im Lebensmittelbereich oder in der Gastronomie.
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