Sprechstundenbedarf – damit ist Ihre Praxis bestens ausgestattet
Sprechstundenbedarf: Was ist das eigentlich?
Was gilt als Sprechstundenbedarf und wofür kommt er zum Einsatz?
• Ophthalmika (In Akut- und Notfällen, bei diagnostischer und operativer Leistung in der Praxis)
• Parkinsonmittel (parenteral im Notfall)
• Spasmolytika (parenterale Darreichungsform)
• Wund- und Heilsalben (bei operativen Eingriffen, zur Notfallversorgung direkt am Patienten)
• Desinfektionsmittel (zur Desinfektion von Haut, Schleimhäuten und Wunden)
• Isopropyalkohol 70%
• Jodlösungen
• Farbstoffe
• Essigsäure
• Kompressen (steril, unsteril)
• Tupfer (aus Mull, Mullwatte, Gaze)
• Verbandwatte und Verbandmull
Was gilt als Praxisbedarf?
Wie kann Sprechstundenbedarf bestellt und abgerechnet werden?
- Tragen Sie als Kostenträger Ihre Krankenkasse und Ihre Krankenkassennummer ein.
- Die Nummer 9 sollten Sie für den Sprechstundenbedarf ankreuzen, Nummer 7 für Hilfsmittel.
- Bei der Kostenträgerkennung sollten Sie Ihre IK-Nummer eintragen.
- Tragen Sie Ihre 9-stellige Betriebsstätten-Nummer ein.
- Tragen Sie Ihre 9-stellige Vertragsarztnummer ein.
- Tragen Sie das Datum des abzurechnenden Monats ein.
- Tragen Sie die Artikelbezeichnung mit Mengeneinheiten, Maßen und Bestellmenge ein.
- Versehen Sie das Rezept mit Ihrem Praxistempel.
- Versehen Sie das Rezept mit der Signatur des Arztes.