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Sprechstundenbedarf – damit ist Ihre Praxis bestens ausgestattet

Desinfektionsmittel, Einmalhandschuhe, Verband- und Nahtmaterial – die Liste der Ausstattung in einer Arztpraxis ist lange. Einige Produkte und Hilfsmittel können Vertragsärzte im Rahmen des Sprechstundenbedarfs mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen, andere Produkte fallen unter den Praxisbedarf, bei dem die entstehenden Kosten von Arztpraxen selbst getragen werden. Welche Produkte abgerechnet werden können und welche nicht, wie Sie den Sprechstundenbedarf abrechnen können und dabei noch Kosten sparen, erfahren Sie hier.
Sprechstundenbedarf-bestellen

Sprechstundenbedarf: Was ist das eigentlich?

Produkte, die Vertragsärzte bei einer ambulanten Behandlung oder im Notfall bei mehr als einem Kassenpatienten anwenden können, gelten als Sprechstundenbedarf. Unter anderem können Sie Verbandsstoffe wie Wunddesinfektion, Tamponadebinden oder Verbandmull als Sprechstundenbedarf über Ihre gesetzliche Krankenkasse abrechnen. Auch einige Produkte zur Diagnostik am Patienten wie Mundspatel fallen in einigen Bundesländern unter die Kategorie des Sprechstundenbedarfs. Welche Produkte und Wirkstoffe konkret in Ihrem Bundesland als Sprechstundenbedarf gelten, entnehmen Sie der jeweiligen Sprechstundenbedarfsvereinbarung Ihrer zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung. Hieraus können Sie auch die zugelassenen Darreichungsformen von Arzneimitteln entnehmen. Der Sprechstundenbedarf gilt nur für gesetzlich versicherte Patienten und ist für Privatpatienten nicht verordnungsfähig.
Tipp: Bei der Verordnung von Sprechstundenbedarf sollten Ärzte insbesondere auf das Wirtschaftlichkeitsgebot achten. Rahmenbedingungen für die Verordnung finden Sie unter anderem in den in der Anlage III „Übersicht über Verordnungseinschränkungen und -ausschlüsse“ und Anlage V „Verordnungsfähige Medizinprodukte“ der Arzneimittel-Richtlinien.

Was gilt als Sprechstundenbedarf und wofür kommt er zum Einsatz?

Sprechstundenbedarf-Wundversorgung-bestellen
Der Sprechstundenbedarf ist vorgesehen zur ambulanten Behandlung und Notfallversorgung von mehr als einem versicherten Patienten der gesetzlichen Krankenkassen. Welche Produkte letztendlich in Ihrem Bundesland als Sprechstundenbedarf verordnungsfähig sind, ist in den Sprechstundenvereinbarungen Ihrer zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung zu entnehmen. In einigen Bundesländern können Sie unter anderem folgende Arzneimittel, Desinfektions- und Pflegemittel, Diagnostika und Verbandsmittel als Sprechstundenbedarf abrechnen:
1) Arzneimittel:
• Neuroleptika (In Akut- und Notfällen, in parenteraler und oraler Darreichungsform)
• Ophthalmika (In Akut- und Notfällen, bei diagnostischer und operativer Leistung in der Praxis)
• Parkinsonmittel (parenteral im Notfall)
• Spasmolytika (parenterale Darreichungsform)
• Wund- und Heilsalben (bei operativen Eingriffen, zur Notfallversorgung direkt am Patienten)
2) Desinfektions- und Reinigungsmittel:
• Aether/ Ether
• Desinfektionsmittel (zur Desinfektion von Haut, Schleimhäuten und Wunden)
• Isopropyalkohol 70%
• Jodlösungen
3) Diagnostika
• Mundspatel
• Farbstoffe
• Essigsäure
4) Verband-, Kompressions- und OP Material:
• Augenklappen/ - Binden
• Kompressen (steril, unsteril)
• Tupfer (aus Mull, Mullwatte, Gaze)
• Verbandwatte und Verbandmull
Die aufgelisteten Produkte sind nur ein Bruchteil der Produkte, die Sie in Ihrer Praxis als Sprechstundenbedarf verordnen können. Die vollständige Auflistung an Produkten, die als Sprechstundenbedarf gelten, erhalten Sie über die Sprechstundenbedarfsvereinbarung Ihrer jeweiligen Kassenärztliche Vereinigung.

Was gilt als Praxisbedarf?

Häufig ist der Unterschied zwischen Sprechstundenbedarf und Praxisbedarf nicht ganz klar. Als Praxisbedarf allerdings gelten Produkte, die zur nötigen Grundausstattung einer Arztpraxis benötigt werden. Der Praxisbedarf verbleibt nicht im Patienten und wird auch nicht zur Notfallversorgung von mehreren Patienten herangezogen. Spritzen, Scheren, Handschuhe und Flächendesinfektionsmittel sind gängige Produkte, die als Praxisbedarf gelten. Auch einige verschreibungspflichtige Arzneimittel sind Teil des Praxisbedarfs. Im Unterschied zum Sprechstundenbedarf wird der Praxisbedarf von den Arztpraxen selbst gezahlt und kann nicht mit der Krankenkasse abgerechnet werden.

Wie kann Sprechstundenbedarf bestellt und abgerechnet werden?

Der Sprechstundenbedarf kann von Arztpraxen quartalsweise bezogen werden. Mithilfe einer Sprechstundenbedarfsverordnung (einem Rezept) können Sie verbrauchte Artikel neu bestellen. Beim Ausfüllen des Verordnungsblattes sollten Sie folgendes beachten:
  1. Tragen Sie als Kostenträger Ihre Krankenkasse und Ihre Krankenkassennummer ein.
  2. Die Nummer 9 sollten Sie für den Sprechstundenbedarf ankreuzen, Nummer 7 für Hilfsmittel.
  3. Bei der Kostenträgerkennung sollten Sie Ihre IK-Nummer eintragen.
  4. Tragen Sie Ihre 9-stellige Betriebsstätten-Nummer ein.
  5. Tragen Sie Ihre 9-stellige Vertragsarztnummer ein.
  6. Tragen Sie das Datum des abzurechnenden Monats ein.
  7. Tragen Sie die Artikelbezeichnung mit Mengeneinheiten, Maßen und Bestellmenge ein.
  8. Versehen Sie das Rezept mit Ihrem Praxistempel.
  9. Versehen Sie das Rezept mit der Signatur des Arztes.
Sprechstundenbedarf-Rezept
Die Abrechnung des Sprechstundenbedarfs ist je nach Kassenärztlicher Vereinigung unterschiedlich. In einigen Fällen bestellen Arztpraxen den Sprechstundenbedarf bei Apotheken, Lieferanten oder Pharmaunternehmen und sind nach der Einreichung der Sprechstundenbedarfsverordnung nicht mehr in den Abrechnungsprozess involviert. In diesem Fall rechnet die Bezugsstelle direkt mit den Krankenkassen ab. In anderen Fällen reichen die Arztpraxen die Sprechstundenbedarfsordnung ein und rechnen selbst mit der Krankenkasse ab. Um zu wissen, welche Abrechnungsmethode sich für Ihre Praxis eignet, können Sie sich an Ihre Krankenkasse wenden.

Sprechstundenbedarf bestellen – mit diesen 3 Tipps sparen

Beim Kauf Ihres Sprechstundenbedarfs können Sie Kosten sparen, indem Sie zur richtigen Zeit die richtige Menge bestellen und das ohne Versandkosten. Mit den folgenden 3 Tipps können Sie Ihren Praxisbedarf so günstig wie möglich bestellen:

Großpackungen kaufen und Staffelpreise nutzen

Achten Sie beim Kauf Ihres Sprechstundenbedarfs darauf, Großpackungen zu kaufen, denn für die Abnahme größerer Mengen werden häufig Staffelpreise angeboten. Dennoch sollten Sie beim Umfang Ihrer Bestellung bedenken, dass die Menge in Relation zur Anzahl Ihrer zu behandelnden Patienten gesetzt wird.
Sprechstundenbedarf-versand-sparen

Versandkosten sparen

Im besten Fall bestellen Sie Ihren Sprechstundenbedarf gesammelt bei einem Anbieter. So vermeiden Sie sich aufsummierende Versandkosten. Bei großen Bestellmengen entfallen die Kosten für den Versand vielfach. 

Preisvorteile und Aktionsangebote von Herstellern nutzen

Halten Sie Ausschau nach Aktionsangeboten von Herstellern und Lieferanten. Durch die Rabattaktionen haben Sie die Möglichkeit, Ihren Sprechstundenbedarf zu günstigen Preisen zu erhalten.

Sprechstundenbedarf unkompliziert und günstig von Medic-Star bestellen

Die regelmäßige Bestellung Ihres Sprechstundenbedarfs sorgt für die Sicherstellung von ambulanten Behandlungen und Notfalluntersuchungen Ihrer gesetzlich versicherten Patienten.
Eine umfangreiche und günstige Auswahl an Produkten und Hilfsmitteln für Ihren Sprechstundenbedarf finden Sie bei Medic-Star:
Beachten Sie vor Ihrer Bestellung, dass jedes Bundesland eine eigene Sprechstundenbedarfsvereinbarung hat und informieren Sie sich darüber bei Ihrer Ärztlichen Kassenvereinigung.
Relevante Informationen und Tipps rund um Medizinprodukte und Hygienethemen finden Sie in unseren Ratgebern: Lesen Sie mehr zur Wirkung von Desinfektionsmitteln und erfahren Sie mehr über das Thema Hygiene im Büro.