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Hygienemanagement in der Zahnarztpraxis – Ratgeber und Maßnahmen

Hygiene in der Arztpraxis ist eine Selbstverständlichkeit. Damit diese entsprechend gewährleistet ist, bedarf es eines gut organisierten Hygienemanagements, das die gesetzlichen Vorgaben erfüllt sowie zeit- und kosteneffizientes hygienisches Arbeiten im Praxisalltag ermöglicht. Informationen zu Gesetzen und Richtlinien sowie Empfehlungen und Tipps rund um das Thema Hygiene und Medizinprodukte in der Zahnarztpraxis finden Sie in diesem Ratgeber.

Hygienemanagement in der Zahnarztpraxis: Das erwartet Sie in diesem Ratgeber

Hygienemanagement in der Zahnarztpraxis: Das erwartet Sie in diesem Ratgeber
• Was ist Hygienemanagement?
• Ziele und Nutzen des Hygienemanagement in der Zahnarztpraxis
• Schritt 1: Hygieneplan für die Zahnarztpraxis erstellen
• Schritt 2: Hygienemaßnahmen für einzelne Bereiche definieren

o Personal- und Händehygiene
o Personalkleidung und persönliche Schutzausrüstung
o Praxiswäsche
o Flächenhygiene, Geräte und Einrichtungsgegenstände
o Postexpositionsprophylaxe
o Aufbereitung von Medizinprodukten
o Wasserführende Systeme
o Mundhöhlenantiseptik
o Antibiotikaprophylaxe
o Abformungen und zahntechnische Werkstücke
o Abfallentsorgung
Zahnarzt überprüft Hygienemanagement

Hygienemanagement in der Zahnarztpraxis: das Wichtigste in Kürze

Inhaltsverzeichnis

Hygienemanagement in der Zahnarztpraxis
Die Verantwortung für die Hygiene in einer Arztpraxis liegt grundsätzlich beim Praxisinhaber oder -betreiber. Er kann einen Hygienebeauftragten benennen und ihm Aufgaben im Rahmen des Hygienemanagements zuweisen. Dazu gehören unter anderem die Erstellung und Umsetzung des Hygieneplans sowie die interne Kontrolle der Maßnahmen in der Praxis.
Der Hygienebeauftragte erarbeitet mit dem Zahnarzt ein Hygienekonzept und erstellt den Hygieneplan. Er berät zu hygienerelevanten Themen und überwacht die Einhaltung der festgelegten Hygienevorschriften sowie die ordnungsgemäße Aufbereitung von Medizinprodukten durch Reinigung, Desinfektion und Sterilisation. Außerdem arbeitet er Änderungen und Neuerungen in den Praxisabläufen im Hygieneplan aus.
Notwendige Bestandteile eines praxisspezifischen Hygieneplans sind Reinigungs- und Desinfektionspläne sowie Maßnahmen zur Personal- und Händehygiene, zur Flächen-, Geräte- und Einrichtungshygiene, zur Postexpositionsprophylaxe, zur Mundhöhlenantisepsis und für Abformungen und zahntechnische Werkstücke. Er enthält überdies Anweisungen für die Wiederaufbereitung von Medizinprodukten.
Grundlage hierfür sind die Richtlinien der Kommission für Krankenhaushygiene am Robert-Koch-Institut (KRINKO). Der Praxisinhaber oder -betreiber beziehungsweise der Hygienebeauftragte führt im Vorfeld eine Risikobewertung durch und stuft die Medizinprodukte als unkritisch, semikritisch A/B oder kritisch A/B ein. Diese Einstufung wird im Hygieneplan dokumentiert, in dem die durchzuführenden Hygienemaßnahmen festgelegt sind. 

Was ist Hygienemanagement?

Der Begriff Hygiene stammt von den altgriechischen Wörtern hygíeia für "Gesundheit" und téchnē für "Kunst, Handwerk". Er bezieht sich also auf die Kunst oder Technik zur Erhaltung der Gesundheit. Allein an der Herkunft des Wortes lässt sich erkennen, wie alt und wichtig das Konzept ist. In der heutigen Welt gibt es andere Möglichkeiten als damals, und das Hygienemanagement erhält eine besondere Bedeutung.
Das Hygienemanagement hilft Ihnen, den Überblick über den Infektionsschutz zu behalten und die Anforderungen an die Prävention und Vermeidung von Infektionen und Krankheiten in Ihrer Praxis umzusetzen. Laut § 1 im Infektionsschutzgesetz ist der Zweck von Hygiene, „übertragbaren Krankheiten beim Menschen vorzubeugen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und ihre Weiterverbreitung zu verhindern“. Dementsprechend sollen die zu diesem Zweck nötigen Maßnahmen in Arztpraxen und ähnlichen Einrichtungen „entsprechend dem jeweiligen Stand der medizinischen und epidemiologischen Wissenschaft und Technik gestaltet und unterstützt werden“. Genau dafür braucht man ein gutes Hygienemanagement in jeder Arztpraxis.

Ziele und Nutzen des Hygienemanagements in der Zahnarztpraxis

In erster Linie dient Hygiene dem Schutz von Patienten und medizinischem Personal vor Krankheitserregern und Infektionen. Eine Zahnarztpraxis muss, wie jede andere medizinische Einrichtung, die gesetzliche Vorschriften erfüllen. Die Behörden fordern ein regelkonformes Hygienemanagement, denn nur so ist zum einen Rechtssicherheit gegeben. Zum anderen lassen sich Infektionskrankheiten frühzeitig erkennen und Infektionsrisiken flächendeckend vermeiden.
Ein weiteres wichtiges Ziel ist es, den Ist-Zustand des Hygienemanagements in Ihrer Arztpraxis zu ermitteln und mit dem Soll-Zustand zu vergleichen. So ist es möglich, Hygienestandards sicherzustellen und Wissenslücken beim Personal zu erkennen und zu schließen.

Schritt 1: Hygieneplan für die Zahnarztpraxis erstellen

Für ein gutes Hygienemanagement ist es wichtig, geplant und gut organisiert vorzugehen. Erstellen Sie daher in einem ersten Schritt einen Hygieneplan, in dem Sie alle Prozesse und Standards festhalten. Dieser Plan bildet das Herzstück Ihres Hygienemanagements.
Der Hygieneplan richtet sich nach den Bedürfnissen der Praxis – Allgemeinmediziner gestalten ihn anders als Fachärzte oder Zahnärzte. Achten Sie darauf, dass er auf jeden Fall folgende relevante Aspekte beinhaltet:
  • Hautschutzplan
  • Reinigungs- und Desinfektionsplan
  • Arbeits- und Verfahrensanweisungen
  • Regelungen zur Aufbereitung von Medizinprodukten
  • Dokumentation zur Fortbildung und Unterweisung des Praxispersonals
Als Anlage sind folgende Unterlagen sinnvoll:
  • Betriebsanweisungen
  • Sicherheitsdatenblätter
  • Gebrauchsanweisungen
  • Wartungsprotokolle und Prüfberichte
  • Bestandsverzeichnis
  • Aufstellung vorhandener Medizinproduktebücher
Im Rahmen einer Inspektion auf der Grundlage des Infektionsschutzgesetzes oder des Medizinproduktegesetzes wird die zuständige Behörde auch diese Dokumente im Vorfeld oder vor Ort anfordern.
Es muss auch klar hervorgehen, wer für die Erstellung und die Umsetzung des Hygieneplans zuständig ist. Benennen Sie im Zuge dessen einen verantwortlichen Hygienebeauftragten, der zudem als Berater zu hygienerelevanten Themen fungiert.
Spezifisch für das Hygienemanagement in der Zahnarztpraxis finden Sie konkretisierte Regeln sowie einen Rahmen-Hygieneplan zum Download auf der Website des DAHZ (Deutscher Arbeitskreis für Hygiene in der Zahnmedizin).

Schritt 2: Hygienemaßnahmen für einzelne Bereiche definieren

Ist der Hygieneplan erstellt, geht es an die Umsetzung des Hygienekonzeptes. Vergessen Sie dabei nicht, die durchgeführten Maßnahmen im Hygieneplan zu dokumentieren. Dort ist auch festgelegt, welche Präparate verwendet werden, wie und wie häufig Reinigungen vorzunehmen sind und wer dafür zuständig ist. Diese Anweisungen sind jeweils auf die einzelnen Bereiche abzustimmen, auf die wir im Folgenden eingehen.

Personal- und Händehygiene

Die Händehygiene ist entscheidend für die Prävention von Infektionen, da die Übertragung von Keimen am häufigsten über die Hände erfolgt.
Zu den wichtigsten Maßnahmen der Händehygiene zählen:
  • Händewaschen
  • Händedesinfektion

    o Hygienische Desinfektion
    o Chirurgische Desinfektion (vor Operationen): Desinfizieren der Hände und Unterarme (besondere Sorgfalt an Fingerkuppen und Nagelfalzen)

  • Anziehen von Handschuhen
  • Hautschutz und -pflege
Eine gesunde und gepflegte Haut ist ebenso Voraussetzung für eine gute Händehygiene wie kurze und rund geschnittene Fingernägel. Das Tragen von langen oder künstlichen Fingernägeln kann leicht zur Perforation von Handschuhen führen oder den Erfolg der Händedesinfektion beeinträchtigen und ist daher nicht erlaubt. Das Gleiche gilt für Ringe und anderen Schmuck an den Händen und Unterarmen in allen Bereichen, in denen die Händedesinfektion durchgeführt wird.
: Infografik zur Personal- und Händehygiene
Das folgende Video fasst zusammen, worauf es bei der Händehygiene ankommt, um Keime unter Kontrolle zu halten: 

Personalkleidung und persönliche Schutzausrüstung

Im Rahmen des Hygienemanagements ist es für Arztpraxen verpflichtend, dem Personal die erforderliche persönliche Schutzausrüstung (PSA) in ausreichender Menge zur Verfügung zu stellen. Das gilt sowohl für Einwegprodukte als auch für aufbereitbare Materialien. Je nach ausgeübter Tätigkeit muss das Personal mit der folgenden Ausrüstung versorgt werden:
  • Handschuhe: Diese sind wichtig, um Infektionsketten zu unterbrechen und die Haut unter anderem vor Chemikalien zu schützen.
  • Mund-Nasen-Schutz: Er schützt die Mund- und Nasenschleimhäute vor dem Eindringen von Keimen und vor dem Kontakt mit kontaminierten Händen, insbesondere wenn die Gefahr des Verspritzens von Körperflüssigkeiten oder Chemikalien und der Übertragung durch Patienten besteht. Besonderen Schutz bieten hier FFP-Masken durch eine spezielle Filterung der Atemluft und eine bessere Passform.
  • Schutzbrille oder Gesichtsschutz: Diese müssen bei Tätigkeiten getragen werden, bei denen es zu Spritzern von Körperflüssigkeiten und Chemikalien kommen kann.
  • Schutzbekleidung: beispielsweise langärmelige Schutzkittel oder wasserdichte Schürzen je nach Tätigkeit, um vor schädlichen Einflüssen zu schützen und eine Kontamination der Arbeits- oder Privatkleidung mit Keimen zu verhindern. Das Personal muss nach jeder Tätigkeit oder jedem Patienten die Schutzkleidung wechseln. Sie dürfen die Pausenräume nicht in Schutzkleidung betreten.
Wann persönliche Schutzausrüstung getragen werden muss, ist in der Risikobewertung im Hygieneplan festgelegt. PSA dient als mechanische Barriere, um Haut oder Schleimhäute und Kleidung vor direktem Kontakt mit Chemikalien oder Körperflüssigkeiten zu schützen.
Bei der Bereitstellung und Lagerung muss eine Kontamination oder Beeinträchtigung der Schutzwirkung ausgeschlossen werden. Außerdem ist darauf zu achten, dass beim Ausziehen der PSA die Umgebung nicht kontaminiert wird.

Praxiswäsche

Damit sie wiederverwendet werden können, muss Arbeitskleidung für die Zahnarztpraxis sowie andere Textilien mit geeigneten Methoden aufbereitet werden. Dazu zählen neben der textilen Praxiskleidung Umhänge, Handtücher und Abdecktücher. Diese können durch Aerosole und Spritzer sowie direkten Kontakt mit Patienten und kontaminierten Materialien, Gegenständen und Oberflächen verschmutzt und mikrobiell kontaminiert sein. Worauf im Hygienemanagement in der Zahnarztpraxis speziell bei Praxiswäsche zu achten ist, entnehmen Sie der Tabelle.

Ärztin und Krankenschwestern in Schutzkleidung in der Arztpraxis
Personalkleidung und Schutzausrüstung sind Kernbereiche für das Hygienemanagement in der Arztpraxis.
Was?  Wann? / Wie oft? 
 Wechsel der Wäsche
  • Wechseln Sie die Praxiskleidung mindestens zweimal pro Woche, vorzugsweise täglich.
  • Ziehen Sie die Praxiskleidung bei sichtbarer Verschmutzung sofort nach der Behandlung eines Patienten aus.
  • Wechseln Sie Handtücher, Umhänge und dergleichen nach jeder einzelnen Behandlung.
  • Achtung: Hygienische Händedesinfektion nach dem Wechseln kontaminierter Kleidung nicht vergessen!
 Aufbereitung von Praxiswäsche
  • Achten Sie auf den persönlichen Schutz der betroffenen Personen.
  • Nehmen Sie niemals Schutzkleidung oder kontaminierte Arbeitskleidung zum Waschen mit nach Hause.
  • Verwenden Sie Einwegmaterial oder beauftragen Sie eine professionelle Reinigungsfirma, um den Aufwand gering zu halten.
  • Bereiten Sie gewaschene Kleidung, die steril sein muss, in einem geeigneten Dampfsterilisator auf.
 Aufbewahrung von Kleidung
  • Bewahren Sie aufbereitete Praxiswäsche an einem geschlossenen Ort auf (Schrank, Schublade), wo sie vor Staub und Feuchtigkeit sowie kontaminierter Kleidung geschützt ist.
  • Legen Sie benutzte Wäsche, die nochmals verwendet wird, an einem anderen Ort ab als Privatkleidung sowie frische und aufbereitete Kleidung.
 Neuanschaffung von Textilien
  • Vergewissern Sie sich, dass die zu beschaffende Wäsche für die entsprechenden Aufbereitungsmethoden geeignet ist. Wählen Sie außerdem Textilien mit einer hohen Keimresistenz.
  • Verwenden Sie Praxiskleidung mit kurzen Ärmeln. Verwenden Sie Kleidungsstücke mit langen Ärmeln nur bei Verletzungen am Unterarm oder bei erhöhtem Infektionsrisiko durch Patienten.

Flächenhygiene, Geräte und Einrichtungsgegenstände

Im Rahmen des Hygienemanagements in der Zahnarztpraxis dient die Reinigung und Desinfektion zwei Zwecken: der Sauberkeit und Infektionsprävention sowie dem Schutz von Patienten und Personal. Durch die Reinigung und Desinfektion von Oberflächen werden Mikroorganismen reduziert. Reinigen und Desinfizieren wirken dabei auf unterschiedliche Weise.
Durch die Reinigung werden Verunreinigungen, zum Beispiel Staub oder chemische Stoffe, entfernt. Zu diesem Zweck werden Wasser und Reinigungsmittel verwendet. Die meisten Mikroorganismen werden dadurch nicht abgetötet. Bei der Desinfektion wird die Anzahl der Mikroorganismen durch Abtötung erheblich reduziert. Ziel ist es, einen Gegenstand oder eine Oberfläche so aufzubereiten, dass sie kein Infektionsrisiko mehr bergen.
Durch den Kontakt mit Praxispersonal und Patienten sammeln sich Keime innerhalb kürzester Zeit auf den Oberflächen an. Vor allem patientennahe Flächen sind anfällig für eine mikrobielle Kontamination durch Kontakt mit Ärzten, Personal, Patienten oder durch Aerosole. Bei solchen Oberflächen kommt der Flächendesinfektion eine besondere Bedeutung zu.
Die empfohlenen Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen finden Sie in der folgenden Tabelle:
 Risikobewertung  Geringes Infektionsrisiko Mögliches Infektionsrisiko    Besonderes Infektionsrisiko Infektionsrisiko v.a. für Personal  
 Bereich  Treppenhaus, Flur, Büro, Pausenraum  Behandlungsraum, Toilette, Wartezimmer, Radiologie  OP  Labor, Entsorgung, Aufbereitung
 Fläche mit häufigem Hand-/Hautkontakt  Reinigung  Desinfektion  Desinfektion  Desinfektion
 Fußboden  Reinigung  Reinigung  Desinfektion  Desinfektion
 Sonstige Flächen  Reinigung  Reinigung  Reinigung  Desinfektion
Bereiche, in denen sich Patienten aufhalten, die kritische Krankheitserreger in oder an sich tragen, müssen stets desinfiziert werden.
Bei der Desinfektion wird zwischen routinemäßigen und gezielten Maßnahmen unterschieden. Die routinemäßige Desinfektion dient der laufenden Prophylaxe in der Arztpraxis. Sie erfolgt in regelmäßigen Abständen in verschiedenen Bereichen.
  • Häufiger Hand – oder Hautkontakt: Untersuchungsliege, Zahnarztstuhl, medizinische Geräte (z.B. Blutdruckmessgerät, Stethoskop) und entsprechende Kontakt (v.a. Bedienelemente, Tastatur) und Hilfsmittel (z.B. Tabletts, Schalen)
  • Aseptische Arbeiten: Zubereitung von Infusionen, Vorbereitung von Spritzen, Ablage von Instrumenten
  • Fußboden in Bereichen mit besonderem Risiko: Operationsraum, Aufbereitungsraum, Labor
  • Eingriffs- und Operationsraum: alle patientennahen Flächen, sichtbar kontaminierte Flächen, Fußboden, Armaturen und Waschbecken
Gezielte Desinfektion findet sofort statt,
• wenn eine Kontamination von Oberflächen, zum Beispiel mit Blut, Eiter oder anderen Körperflüssigkeiten, erkennbar oder sehr wahrscheinlich ist,
• falls besondere, beispielsweise multiresistente oder hochinfektiöse Erreger auftreten, zur Vermeidung von Ausbruchssituationen oder bei der Schlussdesinfektion.
Je nach Krankheit oder Erreger reicht der Umfang der Maßnahmen von der Desinfektion der patientennahen Flächen und Gegenstände bis hin zur Desinfektion aller zugänglichen Flächen und Gegenstände, die kontaminiert sein können. Bei der gezielten Desinfektion müssen Sie die angegebene Einwirkzeit des Desinfektionsmittels abwarten, bevor Sie sie wieder verwenden. Nach einer Routinedesinfektion können Sie die desinfizierten Flächen oder Gegenstände wieder verwenden, sobald sie sichtbar trocken sind.
Zahnarzthelferin mit Maske reinigt Aufzug in der Zahnarztpraxis
Eine wichtige Maßnahme im Hygienemanagement: Flächen mit häufigem Hand- oder Hautkontakt müssen gründlich gereinigt werden.

Postexpositionsprophylaxe

Der Begriff Postexpositionsprophylaxe (PEP) bezeichnet Maßnahmen, die notwendig sind, wenn es bei der Behandlung von infektiösen Patienten zu einer vermuteten Übertragung von Keimen gekommen ist. Zum Beispiel ist eine Exposition gegeben bei Verletzungen mit Nadeln (Blutkontakt) oder Spritzern von Blut oder infektiösen Sekreten auf die Schleimhäute oder die Haut.
Im Grunde genommen ist jeder Patient potenziell infektiös. Daher ist nach jedem ungeschützten Kontakt mit Blut, Speichel oder anderen potenziell infektiösen Sekreten und Ausscheidungen (nicht Aerosol) Folgendes zu tun:
 Expositionsart- bzw. -ort Empfehlung 
 Auge
  • Spülen Sie das Auge mit reichlich Wasser aus.
  • Verwenden Sie nach Möglichkeit eine Augenspülflasche.
Mundhöhle 
  • Spucken Sie aufgenommenes Material sofort so vollständig wie möglich aus.
  • Spülen Sie mehrfach kurz mit Wasser.
  • Spülen Sie mehrmals kurz mit einem Mundhöhlenantiseptikum (z. B. Chlorhexidin, Octenidin).
 Unverletzte Haut
  • Waschen Sie die Haut gründlich mit Wasser ab, bis keine Verunreinigung mehr sichtbar ist. Trocknen Sie den Hautbereich mit einem Einmaltuch ab.
  • Wischen Sie die Hautoberfläche und die weitere Umgebung mit einem alkoholhaltigen Händedesinfektionsmittel ab. Halten Sie die Hautfläche mindestens 30 Sekunden lang feucht.
 Stich- und Schnittverletzungen
  • Stoppen Sie den Blutfluss nicht direkt, da dadurch potenziell infektiöses Material ausgeschwemmt wird.
  • Unterlassen Sie möglichst weitere Manipulationen an der Wunde wie Quetschen und Drücken im Punktionsbereich, um die Ausbreitung von Krankheitserregern in tiefere Gewebeschichten nicht zu fördern.
  • Benetzen Sie die Verletzung sofort mit viel Händedesinfektionsmittel.
 Blut
(bei vermeintlicher Hepatitis oder HIV-Infektion)
  • Suchen Sie sofort einen Facharzt oder die Notaufnahme, um eine systemische Postexpositionsprophylaxe durchzuführen

Aufbereitung von Medizinprodukten

Die wichtigste Voraussetzung für eine ordnungsgemäße Aufbereitung von Medizinprodukten ist eine Risikobewertung und Einstufung vorab. Als Unterstützung bei der Einstufung dient das Flussdiagramm der DGSV (Deutsche Gesellschaft für Sterilgutversorgung). Es basiert auf Empfehlungen der KRINKO (Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention beim Robert-Koch-Institut.
Bewerten und stufen Sie jedes Medizinprodukt und medizinische Gerät in eine Risikogruppe ein und dokumentieren Sie dies im Hygieneplan. Je nach Anwendung des jeweiligen Produkts oder Geräts sind unterschiedliche Einstufungen möglich. Wählen Sie im Zweifelsfall die nächsthöhere Risikogruppe. Bereiten Sie niemals Einwegmaterialien auf!
Aus der Risikoeinstufung ergeben sich die erforderlichen Aufbereitungsschritte und -geräte. Grundsätzlich sind Medizinprodukte alle Instrumente und Hilfsmittel sowie abnehmbare Teile von Geräten. Für die einzelnen Aufbereitungsschritte werden Prozesse und Praxisanweisungen erstellt. Diese Prozesse sind auch Bestandteil des spezifischen Hygieneplans.
Die Einstufung als "unkritisch" bedeutet, dass das Medizinprodukt nur mit intakter Haut in Berührung kommt. Ein als "semikritisch" (=halbkritisch) bezeichnetes Medizinprodukt kommt höchstens mit krankhaft veränderter Schleimhaut in Berührung, das heißt es dringt nicht in das Gewebe ein. Medizinprodukte mit der Bezeichnung "kritisch" werden invasiv eingesetzt, das heißt sie durchdringen beispielsweise die Schleimhäute und kommen mit Blut in Kontakt. Die Risikobewertung und Klassifizierung von Medizinprodukten basiert auf den Angaben des Herstellers, dem Anwendungsbereich und den Materialangaben.
Zusätzlich zur Risikoeinstufung werden Medizinprodukte nach dem nötigen Aufwand und Anforderungen eingeteilt. Dabei besagt die Zusatzkennzeichnung "A", dass das Medizinprodukt leicht zu reinigen ist, da es keine Hohlräume oder schwer zugängliche Bereiche aufweist. Medizinprodukte mit dem Zusatz "B" haben schwer zugängliche Hohlräume oder Bereiche, die nicht inspiziert werden können; daher müssen an die Aufbereitung erhöhte Anforderungen gestellt werden.
Bitte beachten Sie: Ein Medizinprodukt kann neu eingestuft werden, wenn sich der Anwendungsbereich ändert. In der folgenden Tabelle sind Medizinprodukte als Beispiele aufgeführt.
   Unkritische Medizinprodukte  Semikritische Medizinprodukte   Kritische Medizinprodukte    
 Gruppe   B 
   Fieberthermometer, Anrührspatel, Pulsoximeter Spiegel, Pinzette, Abformlöffel, Glas- und Silikonanrührplatten, Spatel   Ansatz des Ultraschallgerätes, Matrizen, Übertragungsinstrumente (konservierende Behandlung) Chirurgische Hebel, Arterienklemmen, Raspatorium, Extraktionszangen   Übertragungsinstrumente (chirurgische Behandlung), Implantatbohrer
Die Aufbereitung von Medizinprodukten müssen Sie nach dem "validierten Verfahren" gemäß der Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) § 8 durchführen. Dabei ist die Empfehlung des Robert-Koch-Instituts (RKI) "Anforderungen an die Hygiene bei der Aufbereitung von Medizinprodukten" zu berücksichtigen. Was bei der Wiederaufbereitung von Medizinprodukten wichtig ist, fasst unser Ratgeber zum Thema „Instrumente richtig desinfizieren“ zusammen.
Frau in Schutzkleidung sterilisiert medizinische Instrumente in der Zahnarztpraxis
Desinfektion von Instrumenten – ein wichtiger Bestandteil des Hygienemanagements in der Zahnarztpraxis

Wasserführende Systeme

Wasserführende Systeme von Behandlungseinheiten wie Übertragungsinstrumente, Multifunktionsspritzen, Mundspülungen oder Ultraschallgeräte zur Zahnreinigung können mit Mikroorganismen und mit Anhaftungen in Form von Biofilmen behaftet sein. Verunreinigungen dieser Systeme entstehen durch Stagnation des eingespritzten Wassers, etwa bei längeren Behandlungspausen, sowie durch Blut und Absonderungen des Patienten.
Verhindern Sie die Kontamination durch Mikroorganismen mit diesen Vorgängen:
  • Verwenden Sie Systeme mit eingebauter Rückschlagverhinderung, um den Rückfluss von gebrauchtem Wasser zu verhindern.
  • Nutzen Sie gegebenenfalls die Selbstreinigungsfunktion (Autopurge) des Gerätes nach Angaben des Herstellers jeden Tag sowie nach jeder Behandlungseinheit.
  • Spülen Sie die Entnahmestelle für Kühl- und Spülwasser mindestens 2 Minuten mit Wasser, und zwar täglich vor Behandlungsbeginn sowie nach jeder Behandlungseinheit.

Absauganlage

Jeder Patient kommt in der Zahnarztpraxis insbesondere mit der Absauganlage in direkten Kontakt. Die Kontamination der Mundhöhle durch die Absauganlage ist daher unbedingt zu vermeiden. Ein kontaminiertes Flüssigkeitsgemisch aus der Absauganlage kann durch Rückfluss von abgesaugtem Kühlwasser, Blut oder Speichel in die Mundhöhle des Patienten gelangen, wenn eine Absaugkanüle verstopft ist, zum Beispiel durch das Ansaugen von Wangen- oder Zungenschleimhaut. Verunreinigte Materialien aus dem Absaugsystem können aufgrund der Schwerkraft in die Mundhöhle des Patienten zurückfließen, wenn der Absaugschlauch oberhalb der Mundhöhle des Patienten gelagert ist.
Verhindern Sie die Kontamination durch Komponenten der Absauganlage, indem Sie folgende Maßnahmen ergreifen:
  • Vermeiden Sie schwerkraftbedingten Rückfluss durch richtige Positionierung des Saugschlauches.
  • Nehmen Sie nach jeder Patientenbehandlung eine Durchsaugung der Absauganlage vor.
  • Reinigen und desinfizieren Sie die Absauganlage an jedem Arbeitstag mit einem geeigneten Reinigungs- und Desinfektionsmittel.
  • Reinigen und desinfizieren Sie die festen Saugschläuche außen nach jeder Behandlung.
  • Führen Sie bei abnehmbaren Verbindungsstücken und Saugschläuchen werktäglich eine Tauchdesinfektion oder eine Reinigung und Desinfektion im entsprechenden Gerät durch (siehe Anweisungen des Herstellers).
  • Reinigen und desinfizieren Sie das Mundspülbecken durch Wischen nach jeder Patientenversorgung.
  • Tauschen Sie die Filter von Absauganlagen aus (siehe Herstellerangaben).
  • Verwenden Sie geeignete Drehkupplungen und modifizierte Absaugkanülen mit sekundären Lufteinlässen, um Unterdruck und Ansaugen zu vermeiden.

Mundhöhlenantiseptik

Insbesondere beim Hygienemanagement in der Zahnarztpraxis ist auf gründliche Mundhöhlenantiseptik zu achten. Das stellen Sie am besten sicher, indem Sie geeignete und als Arzneimittel zur Mundhöhlenantiseptik zugelassene Präparate vorhalten. Für die Hygiene im Mundraum eignen sich wässrige Zubereitungen der Basis von beispielsweise Chlorhexidin, Octenidin, Natriumhypochlorit oder Povidon-Jod.
Führen Sie die antiseptischen Maßnahmen mit Hilfe von Tupfern durch. Tränken Sie diese mit dem gewählten Präparat. Alternativ besprühen Sie die Mundhöhle damit oder lassen Sie Patienten ihren Mund spülen. Beachten Sie dabei die Einwirkzeiten in der jeweiligen Gebrauchsanweisung des Herstellers.
Grundsätzlich empfiehlt es sich, vor jeder zahnärztlichen Behandlung den Mund des Patienten mit einer antiseptischen Lösung zu spülen. Vor allem beim Menschen mit erhöhtem Infektionsrisiko, zum Beispiel mit einer bekannten Immunschwäche, ist das dringend angeraten. Ebenso sollte vor umfangreichen chirurgischen Eingriffen (Implantate, Transplantationen, Wurzelbehandlungen) oder bei Risikopatienten gar vor Injektionen verstärkt auf Desinfektion der Mundhöhle geachtet werden. Schließlich sind mundhöhlenantiseptische Maßnahmen ebenfalls sinnvoll als Ergänzung bei mangelnder mechanischer Zahnreinigung, etwa aufgrund einer Kieferimmobilisierung, bei hochbetagten Menschen oder bei Patienten mit Behinderung.

Antibiotikaprophylaxe

Um die Vermehrung von Krankheitserregern im Operationsbereich weiter zu verhindern und eine Infektion der Patienten während und nach der Operation zu vermeiden, kann eine Antibiotikaprophylaxe angezeigt sein. Diese kurzfristige, in der Regel einmalige Verabreichung eines Antibiotikums vor oder spätestens während eines chirurgischen Eingriffs zielt in erster Linie darauf ab, die Zahl der Wundinfektionen nach der Operation zu verringern.
Für die Behandlung geeignet sind Präparate, die die Wirkstoffe Amoxicillin oder Clindamycin enthalten. Eine Vorbeugung durch Antibiotikagabe empfiehlt sich besonders bei Eingriffen mit erhöhtem Risiko einer Bakteriämie (Bakterienansammlung in der Blutbahn). Dazu zählen:
  • Entfernung von Zähnen
  • Parodontale Eingriffe, einschließlich Sondierung, Reinigung der Wurzel- oder Implantatbereiche und Parodontalchirurgie
  • Implantation
  • Reimplantation eines ausgeschlagenen Zahns
  • Wurzelkanalbehandlung oder Wurzelspitzenresektion
  • Einsetzen von kieferorthopädischen Bändern (keine Brackets)
  • Intraligamentäre Anästhesie
Die Prophylaxe ist ausdrücklich bei Patienten mit Systemerkrankungen geboten. Dazu gehören unter anderem Menschen mit transplantierten Organen, die starke Immunsuppressiva einnehmen, sowie Menschen mit erhöhtem Risiko einer Endokarditis.

Abformungen und zahntechnische Werkstücke

Die Zahnarztpraxis ist für den hygienisch einwandfreien Zustand von Abformungen und zahntechnischen Werkstücken verantwortlich, insbesondere wenn diese den Behandlungsraum verlassen. Zahnärztliche Abdrücke, Prothesen und zahntechnische Hilfsmittel (Artikulatoren, Übertragungsfolien) sind beim Verlassen der Mundhöhle des Patienten automatisch mit Mikroorganismen bedeckt. Reinigen Sie sie daher sofort nach der Entnahme sorgfältig unter fließendem Wasser.
Legen Sie das Exemplar unmittelbar nach der Reinigung in ein Desinfektionsbad. Bitte beachten Sie: Das hier verwendete Desinfektionsmittel muss materialverträglich und viruzid sein und nach den Anweisungen des Herstellers verwendet werden. Eine Alternative ist die Wiederaufbereitung in einem speziellen Desinfektionsgerät. Erst nach ordnungsgemäßer Reinigung und Desinfektion wird das Werkstück beziehungsweise der Formkörper an ein Dentallabor weitergeleitet.
Hände mit Handschuhen halten Zahnersatz
Hygienemaßnahmen müssen auch bei zahntechnischen Werkstücken und Abformungen durchgeführt werden.

Abfallentsorgung

Wenn es um Praxisabfälle geht, muss die Müllentsorgung hygienisch sicher und umweltfreundlich sein. Dabei ist weder eine nachlässige noch eine übertriebene Handhabung angemessen. Abfälle werden nach der Richtlinie der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) eingeteilt in:

Was?

Wo? / Wer?

Restmüll

Hausmüll

Gefährliche Stoffe (Amalgamreste, Röntgenchemikalien)

Entsorgungsunternehmen

Verwertbare Abfälle

Kommunale Wertstoffentsorgung

Scharfe, spitze oder kontaminierte Abfälle

Geeignete Behälter (Personenschutz beachten!)

Weitere Hinweise:
  • Sammeln Sie Abfälle aus Untersuchungs- und Behandlungsräumen in widerstandsfähigen, auslaufsicheren und gegebenenfalls feuchtigkeitsbeständigen Einwegbehältern oder -säcken, die Sie vor dem Transport verschließen. Auf diese Weise können sie mit dem Hausmüll entsorgt werden.
  • Beseitigen Sie kontaminierte Einweginstrumente oder Abfälle so, dass eine Verletzungs- und Infektionsgefahr für das Behandlungsteam und andere Personen ausgeschlossen ist. Dies kann in versiegelten, stich- und bruchfesten Einwegbehältern geschehen.
  • Entsorgen Sie verbrauchte Desinfektionsmittellösungen über das Abwasser. Beachten Sie gegebenenfalls behördliche Grenzwerte für einzelne Wirkstoffe oder Chemikaliengruppen.
  • Werfen Sie mikrobiologische Kulturen (z.B. Speicheltests) sicher verschlossen in den Hausmüll.
  • Extrahierte Zähne ohne Amalgamfüllungen sind keine Körperteile im Sinne des Abfallschlüssels AS 18 01 02 und werden über den Hausmüll entsorgt.

Schritt 3: Praxisinterne Selbstkontrolle durchführen

Um das Hygienemanagement in der Zahnarztpraxis erfolgreich, effektiv und nachhaltig zu gestalten, ist neben der periodischen Kontrolle durch eine amtliche Stelle die regelmäßige interne Selbstkontrolle ein Muss. Grundlage ist eine lückenlose Definition von effizienten Maßnahmen, konsequente Umsetzung und Dokumentation im Hygieneplan. Zu diesen Maßnahmen gehören zum Beispiel Abstrichuntersuchungen von Instrumenten und Oberflächen.
Hygiene in der Zahnarztpraxis ist aber nicht nur eine Frage der Planung, sie erfordert auch Disziplin, Problembewusstsein und Solidarität. Um die optimalen Hygienemaßnahmen in der Praxis einführen und umsetzen zu können, muss das Praxispersonal gut geschult sein und über entsprechende Kenntnisse verfügen. Daher sind regelmäßige Weiterbildungen rund um das Thema Hygiene äußerst wichtig. Dieses Wissen intern aufzubauen ist mit erheblichem Aufwand verbunden. Externe Beratung im Bereich der Hygiene einzubeziehen ist wirtschaftlicher und hat einen positiven Nebeneffekt: Zahnarztpraxen können sich so extern zertifizieren lassen – als Zeichen des Qualitätsbewusstseins gegenüber Mitarbeitern und Patienten.
Es hat sich bewährt, besonders wichtige Maßnahmen zu bündeln, diese Bündel zu schulen und die Umsetzung jeweils in Form einer Checkliste zu überwachen, um die Einhaltung (Compliance) durch das Personal zu verbessern. Flankiert werden muss diese Strategie durch eine Null-Toleranz-Politik gegenüber der Nichteinhaltung der Maßnahmen zur Infektionsprävention. Verschiedene Checklisten zur Selbstkontrolle und weitere Informationen zum Ablauf einer behördlichen Überprüfung einer Arztpraxis finden Sie in dieser Broschüre der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV). Die Zahnärztekammer Niedersachsen (ZKN) bietet eine ausführliche Checkliste zur Selbstkontrolle im Hygienemanagement zum Download an.

Hygienemanagement in der Kieferorthopädie

Die meisten der genannten Empfehlungen und Maßnahmen gelten in gleicher Weise für das Hygienemanagement in der Arztpraxis und in der Zahnarztpraxis. Der Unterschied liegt hauptsächlich in der Verwendung spezifischer Instrumente und Medizinprodukte. Analog zur Zahnarztpraxis finden dieselben Hygienerichtlinien auch in der Kieferorthopädie Anwendung, die Anforderungen unterscheiden sich nicht. In der kieferorthopädischen Praxis ist daher die Risikoklassifizierung von Medizinprodukten ebenso wichtig.

Gesetzliche Grundlagen im Hygienemanagement

Es ist zu beachten, dass es in Deutschland keine einheitliche Hygienegesetzgebung gibt, sondern nur einzelne Gesetze, Verordnungen und Richtlinien, die nicht in allen Bundesländern gleichermaßen gelten. Die wichtigsten Rechtsgrundlagen und hygienerelevanten Vorschriften finden Sie in der folgenden Liste mit den entsprechenden Links, sofern verfügbar:

Welche Desinfektions- und Reinigungsmittel sind besonders geeignet?

Ein gutes Hygienemanagement gewährleistet maximalen Schutz für Praxispersonal und Patienten. Sei es DesinfektionsmittelHandschuhe oder Praxisbedarf, für alle Bereiche finden Sie passende Produkte in unserem Online-Shop, um die Hygiene in der Arztpraxis sicherzustellen.
Bildnachweis: Titelbild: Westend61/gettyimages; Bild 2: Infografik/Medic-Star; Restliche Bilder: Westend61/gettyimages