Hygienemanagement in der Zahnarztpraxis – Ratgeber und Maßnahmen
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Hygienemanagement in der Zahnarztpraxis
Hygienemanagement umfasst alle Maßnahmen, mit denen eine Zahnarztpraxis Patienten und Personal vor Krankheitserregern schützt und ihre gesetzlichen Pflichten erfüllt. Der Begriff geht auf die altgriechischen Wörter hygíeia (Gesundheit) und téchnē (Kunst, Handwerk) zurück. Dieser Ratgeber richtet sich an Praxisinhaber, das Praxisteam und alle Verantwortlichen für Organisation und Umsetzung der Hygiene. Einen Produkteinstieg für alle Bereiche bietet die Kategorie Desinfektionsmittel.
- Strukturierter Hygieneplan als Grundlage der Praxisorganisation
- Klare Maßnahmen für Hände, PSA, Flächen und Aufbereitung
- Regelmäßige Selbstkontrolle und Schulung des Praxisteams
- Rechtssicherheit nach IfSG, BioStoffV und MPBetreibV
Ziele und Nutzen des Hygienemanagements
In erster Linie dient Hygiene dem Schutz von Patienten und Personal vor Krankheitserregern und Infektionen. Laut § 1 des Infektionsschutzgesetzes[3] ist der Zweck der Hygiene, übertragbaren Krankheiten beim Menschen vorzubeugen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und ihre Weiterverbreitung zu verhindern. Die nötigen Maßnahmen sollen dem jeweiligen Stand der medizinischen und epidemiologischen Wissenschaft entsprechen.
Eine Zahnarztpraxis muss wie jede andere medizinische Einrichtung die gesetzlichen Vorschriften erfüllen. Die Behörden fordern ein regelkonformes Hygienemanagement, denn nur so entsteht Rechtssicherheit. Zugleich lassen sich Infektionsrisiken früh erkennen und flächendeckend vermeiden. Ein zweites Ziel: den Ist-Zustand der Praxis zu ermitteln und mit dem Soll-Zustand zu vergleichen, um Hygienestandards zu sichern und Wissenslücken beim Personal zu schließen.
3 Schritte: strukturiertes Hygienemanagement
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1Hygieneplan erstellen Alle Prozesse und Standards schriftlich festhalten und einen Hygienebeauftragten benennen.
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2Hygienemaßnahmen je Bereich definieren Hände, PSA, Praxiswäsche, Flächen und Instrumente getrennt regeln und dokumentieren.
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3Selbstkontrolle durchführen Maßnahmen regelmäßig intern prüfen, schulen und über Checklisten überwachen.
Schritt 1: Hygieneplan für die Zahnarztpraxis erstellen
Für ein gutes Hygienemanagement lohnt sich ein geplantes, organisiertes Vorgehen. Erstellen Sie daher zuerst einen Hygieneplan, in dem alle Prozesse und Standards festgehalten sind. Dieser Plan ist das Herzstück Ihres Hygienemanagements und lässt sich gut mit den Vorlagen aus der Praxisorganisation dokumentieren.
Der Hygieneplan richtet sich nach den Bedürfnissen der Praxis: Allgemeinmediziner gestalten ihn anders als Fachärzte oder Zahnärzte. Achten Sie darauf, dass er folgende Aspekte enthält:
- Hautschutzplan
- Reinigungs- und Desinfektionsplan
- Arbeits- und Verfahrensanweisungen
- Regelungen zur Aufbereitung von Medizinprodukten
- Dokumentation zur Fortbildung und Unterweisung des Personals
Anlagen zum Hygieneplan
Als Anlage sind folgende Unterlagen sinnvoll:
- Betriebsanweisungen
- Sicherheitsdatenblätter
- Gebrauchsanweisungen
- Wartungsprotokolle und Prüfberichte
- Bestandsverzeichnis
- Aufstellung vorhandener Medizinproduktebücher
Im Rahmen einer Inspektion auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes oder der Medizinprodukte-Betreiberverordnung[6] fordert die zuständige Behörde diese Dokumente im Vorfeld oder vor Ort an.
Außerdem muss klar hervorgehen, wer für Erstellung und Umsetzung des Hygieneplans zuständig ist. Benennen Sie dazu einen verantwortlichen Hygienebeauftragten, der zugleich als Berater zu hygienerelevanten Themen fungiert.
💡 Tipp vom Fachautor
Tipp vom Fachautor:Für die Zahnarztpraxis gibt es konkretisierte Regeln und einen Rahmen-Hygieneplan. Orientierung bieten der Hygieneleitfaden des DAHZ[1] (Deutscher Arbeitskreis für Hygiene in der Zahnmedizin) und die Hinweise der Bundeszahnärztekammer[2]. Ein Musterplan ersetzt aber keine praxisindividuelle Bewertung.
Schritt 2: Hygienemaßnahmen für einzelne Bereiche definieren
Ist der Hygieneplan erstellt, folgt die Umsetzung des Hygienekonzepts. Dokumentieren Sie die durchgeführten Maßnahmen im Plan: Welche Präparate kommen zum Einsatz, wie und wie oft wird gereinigt und wer ist zuständig? Diese Anweisungen stimmen Sie auf die einzelnen Bereiche ab, auf die wir nun eingehen.
Personal- und Händehygiene
Infografik: Personal- und Händehygiene im Überblick (Medic-Star)
Die Händehygiene ist entscheidend für die Infektionsprävention, denn Keime werden am häufigsten über die Hände übertragen. Vertiefende Hinweise bietet unser Ratgeber zur korrekten Händedesinfektion, passende Produkte führt die Kategorie Händedesinfektion. Zu den wichtigsten Maßnahmen zählen:
- Händewaschen
- Händedesinfektion
- Hygienische Desinfektion
- Chirurgische Desinfektion vor Operationen: Hände und Unterarme, mit besonderer Sorgfalt an Fingerkuppen und Nagelfalzen
- Anziehen von Handschuhen
- Hautschutz und Hautpflege
Gesunde, gepflegte Haut und kurze, rund geschnittene Fingernägel sind Voraussetzung für eine gute Händehygiene.
📌 Hinweis vom Fachautor
Hinweis vom Fachautor:Lange oder künstliche Fingernägel können Handschuhe perforieren und den Erfolg der Händedesinfektion beeinträchtigen, sie sind daher nicht erlaubt. Das Gleiche gilt für Ringe und sonstigen Schmuck an Händen und Unterarmen in allen Bereichen, in denen desinfiziert wird.
Video: Worauf es bei der Händehygiene ankommt
Das folgende Video fasst zusammen, worauf es bei der Händehygiene ankommt, um Keime unter Kontrolle zu halten. Es eignet sich gut als kurze Auffrischung für Schulungen im Team.
Video: Händedesinfektion Schritt für Schritt
Ein zweiter Clip zeigt die Händedesinfektion noch einmal ausführlicher und ergänzt die Schritte aus der Infografik. So lässt sich die Technik im Team gemeinsam nachvollziehen.
Personalkleidung und persönliche Schutzausrüstung
Personalkleidung und Schutzausrüstung sind Kernbereiche des Hygienemanagements
Im Hygienemanagement ist die Praxis verpflichtet, dem Personal die nötige persönliche Schutzausrüstung (PSA) in ausreichender Menge bereitzustellen, sowohl als Einwegprodukt als auch als aufbereitbares Material. Wann PSA getragen werden muss, regelt die Risikobewertung im Hygieneplan. Sie wirkt als mechanische Barriere und schützt Haut, Schleimhäute und Kleidung vor direktem Kontakt mit Chemikalien oder Körperflüssigkeiten. Je nach Tätigkeit gehören dazu:
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Handschuhe Sie unterbrechen Infektionsketten und schützen die Haut, etwa vor Chemikalien. Material und Schutzbedarf bestimmen die Auswahl bei Einmalhandschuhen, von Nitril über Latex bis zu sterilen Handschuhen.
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Mund-Nasen-Schutz Er schützt Mund- und Nasenschleimhaut vor Keimen und kontaminierten Händen. Besonderen Schutz bieten FFP-Masken durch Filterung und Passform. Eine Übersicht führt die Kategorie Mundschutz.
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Schutzbrille oder Gesichtsschutz Pflicht bei Tätigkeiten, bei denen Körperflüssigkeiten oder Chemikalien spritzen können. Geeignete Modelle finden Sie unter Schutzbrillen.
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Schutzbekleidung Langärmelige Schutzkittel oder wasserdichte Schürzen je nach Tätigkeit. Das Personal wechselt die Schutzkleidung nach jeder Tätigkeit oder jedem Patienten und betritt Pausenräume nicht damit.
Bei Bereitstellung und Lagerung muss eine Kontamination oder Beeinträchtigung der Schutzwirkung ausgeschlossen sein. Achten Sie zudem darauf, dass beim Ausziehen der PSA die Umgebung nicht kontaminiert wird. Die Grundlage dazu liefert die Biostoffverordnung[5].
Praxiswäsche
Damit sie wiederverwendet werden kann, muss Arbeitskleidung der Zahnarztpraxis ebenso wie andere Textilien fachgerecht aufbereitet werden. Dazu zählen neben der textilen Praxiskleidung auch Umhänge, Handtücher und Abdecktücher. Durch Aerosole, Spritzer und direkten Kontakt können sie verschmutzt und mikrobiell kontaminiert sein. Worauf es ankommt, zeigen die vier Bereiche im Überblick:
- Praxiskleidung: mindestens zweimal pro Woche, besser täglich; bei sichtbarer Verschmutzung sofort nach der Behandlung
- Textilien: Handtücher und Umhänge nach jeder einzelnen Behandlung wechseln
- Danach: hygienische Händedesinfektion nach dem Wechsel kontaminierter Kleidung nicht vergessen
- Schutz: auf den persönlichen Schutz der beteiligten Personen achten
- Niemals: Schutz- oder kontaminierte Arbeitskleidung zum Waschen mit nach Hause nehmen
- Aufwand: Einwegmaterial nutzen oder eine professionelle Reinigung beauftragen; sterile Wäsche im Dampfsterilisator aufbereiten
- Geschlossen: aufbereitete Wäsche in Schrank oder Schublade vor Staub, Feuchtigkeit und kontaminierter Kleidung schützen
- Getrennt: benutzte Wäsche getrennt von Privatkleidung und frischer Kleidung ablegen
- Eignung: Textilien wählen, die zur Aufbereitungsmethode passen und eine hohe Keimresistenz haben
- Schnitt: kurze Ärmel bevorzugen; lange Ärmel nur bei Verletzungen am Unterarm oder erhöhtem Infektionsrisiko
Flächenhygiene, Geräte und Einrichtung
Patientennahe Flächen brauchen je nach Risiko eine gezielte Desinfektion
Reinigung und Desinfektion dienen zwei Zwecken: Sauberkeit und Infektionsprävention sowie dem Schutz von Patienten und Personal. Beide reduzieren Mikroorganismen, wirken aber unterschiedlich. Die Reinigung entfernt Verunreinigungen wie Staub oder chemische Stoffe mit Wasser und Reinigungsmittel; die meisten Mikroorganismen werden dabei nicht abgetötet. Die Desinfektion senkt die Zahl der Mikroorganismen durch Abtötung deutlich, sodass ein Gegenstand oder eine Oberfläche kein Infektionsrisiko mehr birgt. Welche Mittel im professionellen Bereich geprüft sind, zeigt die VAH-Desinfektionsmittel-Liste[7].
Durch Kontakt mit Personal und Patienten sammeln sich Keime binnen kurzer Zeit auf Oberflächen. Vor allem patientennahe Flächen sind anfällig für eine mikrobielle Kontamination durch Kontakt oder Aerosole, weshalb der Flächendesinfektion dort besondere Bedeutung zukommt. Für Behandlungszimmer eignet sich die Flächendesinfektion, für klar begrenzte Flächen sind gebrauchsfertige Desinfektionstücher praktisch. Vertiefung bietet der Ratgeber Flächendesinfektion in der Praxis.
| Maßnahmenbereich | Geringes Infektionsrisiko | Mögliches Infektionsrisiko | Besonderes Infektionsrisiko | Risiko v. a. für Personal |
|---|---|---|---|---|
| Bereich | Treppenhaus, Flur, Büro, Pausenraum | Behandlungsraum, Toilette, Wartezimmer, Radiologie | OP | Labor, Entsorgung, Aufbereitung |
| Fläche mit häufigem Hand-/Hautkontakt | Reinigung | Desinfektion | Desinfektion | Desinfektion |
| Fußboden | Reinigung | Reinigung | Desinfektion | Desinfektion |
| Sonstige Flächen | Reinigung | Reinigung | Reinigung | Desinfektion |
Dental-spezifische Hygienebereiche
Neben den allgemeinen Bereichen kennt die Zahnarztpraxis eigene Hygienebereiche. Beschreiben Sie diese im Hygieneplan stets produkt- und herstellerbezogen, denn Wirkspektrum, Einwirkzeit und Materialverträglichkeit hängen vom jeweiligen Mittel und System ab.
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Instrumentenaufbereitung Die Aufbereitung von Medizinprodukten erfolgt nach Risikobewertung, validiert und dokumentiert. Mittel dafür führen die Kategorien Instrumentendesinfektion manuell und maschinell sowie Instrumenten & Zubehör.
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Absaugung und Speibecken Wasserführende Systeme und Absauganlagen werden system- und herstellerbezogen gepflegt. Geeignete Produkte bündelt die Absaug- und Speibeckendesinfektion.
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Abformungen und Prothetik Bei der Abdruckdesinfektion zählen Wirkspektrum, Materialverträglichkeit und Einwirkzeit besonders. Zubehör findet sich unter Abformung & Prothetik.
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Einwegartikel und Entsorgung Dental-Einwegartikel, Einmalmundspülbecher und Patientenumhänge reduzieren Aufbereitungsaufwand; für die Abfallentsorgung gelten eigene Regeln im Hygieneplan.
📌 Hinweis vom Fachautor
Hinweis vom Fachautor:Kein Shopprodukt ersetzt den Hygieneplan, die Standardarbeitsanweisung oder die Herstellerangaben. Entsorgen Sie Chemikalien und Desinfektionsmittellösungen nie pauschal über das Abwasser, sondern nach Sicherheitsdatenblatt, Herstellerangaben und lokalen Vorgaben.
Schritt 3: Praxisinterne Selbstkontrolle durchführen
Damit das Hygienemanagement wirksam und nachhaltig bleibt, gehört neben der periodischen amtlichen Kontrolle die regelmäßige interne Selbstkontrolle dazu. Grundlage ist eine lückenlose Definition effizienter Maßnahmen, ihre konsequente Umsetzung und die Dokumentation im Hygieneplan. Dazu zählen zum Beispiel Abstrichuntersuchungen von Instrumenten und Oberflächen.
Hygiene ist aber nicht nur eine Frage der Planung, sie erfordert auch Disziplin, Problembewusstsein und Solidarität. Um die optimalen Maßnahmen einzuführen, muss das Personal gut geschult sein. Regelmäßige Weiterbildungen sind daher wichtig. Dieses Wissen intern aufzubauen ist aufwendig; externe Hygieneberatung ist oft wirtschaftlicher und ermöglicht eine externe Zertifizierung als Zeichen des Qualitätsbewusstseins.
Bewährt hat es sich, besonders wichtige Maßnahmen zu bündeln, diese Bündel zu schulen und die Umsetzung per Checkliste zu überwachen, um die Compliance des Personals zu verbessern. Flankiert werden sollte das durch eine Null-Toleranz-Politik gegenüber der Nichteinhaltung von Maßnahmen der Infektionsprävention.
Für die Selbstkontrolle sollten Praxen interne Checklisten, Hygieneplan, Unterweisungsnachweise und die Vorgaben der zuständigen Kammer zusammenführen. Als fachliche Orientierung dienen der DAHZ-Hygieneleitfaden[1] und die Hinweise der Bundeszahnärztekammer[2].
Hygienemanagement in der Kieferorthopädie
Die meisten Empfehlungen und Maßnahmen gelten für die Arztpraxis und die Zahnarztpraxis gleichermaßen. Der Unterschied liegt vor allem in den spezifischen Instrumenten und Medizinprodukten. In der kieferorthopädischen Praxis greifen dieselben Hygienerichtlinien, die Anforderungen unterscheiden sich nicht. Die Risikoklassifizierung der Medizinprodukte ist daher ebenso wichtig wie in der Zahnarztpraxis.
Gesetzliche Grundlagen im Hygienemanagement
In Deutschland gibt es keine einheitliche Hygienegesetzgebung, sondern einzelne Gesetze, Verordnungen und Richtlinien, die nicht in allen Bundesländern gleich gelten. Die wichtigsten Rechtsgrundlagen und hygienerelevanten Vorschriften im Überblick:
- Infektionsschutzgesetz (IfSG)[3]
- Länderspezifische Verordnungen zur Hygiene und Infektionsprävention in medizinischen Einrichtungen
- KRINKO/BfArM-Empfehlung zur Aufbereitung von Medizinprodukten[4]
- Biostoffverordnung (BioStoffV)[5]
- Desinfektionsmittelliste des VAH[7]
- Trinkwasserverordnung (TrinkwV) und Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
- Vorgaben der Berufsgenossenschaften und Technische Regeln für Biologische Arbeitsstoffe
- Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV)[6]
Den Rahmen für Medizinprodukte bilden heute die EU-Verordnung MDR 2017/745 und das Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetz; das frühere Medizinproduktegesetz ist weitgehend abgelöst. Maßgeblich für den Praxisbetrieb bleibt die MPBetreibV.
Fazit: Geplant, dokumentiert und gelebt
Ein gutes Hygienemanagement schützt Personal und Patienten und unterstützt nachvollziehbare, dokumentierte Abläufe. Es steht und fällt mit drei Dingen: einem schriftlich geführten Hygieneplan, klar geregelten Maßnahmen je Bereich und einer ehrlichen Selbstkontrolle. Sei es Desinfektionsmittel, Handschuhe oder Praxisbedarf, für jeden Bereich gibt es passende Produkte. Den Einstieg bieten die Kategorien Desinfektionsmittel, Einmalhandschuhe und Hygieneprodukte; Verbrauchsmaterial findet sich beim Hygienepapier.
Wer tiefer einsteigen möchte, findet weiterführende Ratgeber zu Desinfektionsmittel-Normen, zur Handschuhdesinfektion, zum Anziehen steriler Handschuhe und zur Entsorgung von Einweghandschuhen.
- Hygieneplan schriftlich führen und Hygienebeauftragten benennen
- Hände, PSA, Wäsche, Flächen und Instrumente getrennt regeln
- Maßnahmen schulen und per Checkliste überwachen
- Produkte stets nach Herstellerangaben und Risikobewertung einsetzen
Bildnachweis: Titelbild und Fotos: Westend61/gettyimages; Infografik: Medic-Star.
Quellen
- [1]DAHZ: Hygieneleitfaden 2026 für die Zahnmedizin (PDF)
- [2]Bundeszahnärztekammer (BZÄK): Hygiene und Hygieneplan
- [3]Infektionsschutzgesetz (IfSG), Gesetze im Internet
- [4]KRINKO/BfArM: Anforderungen an die Hygiene bei der Aufbereitung von Medizinprodukten, Bundesgesundheitsblatt 2012
- [5]Biostoffverordnung (BioStoffV), Gesetze im Internet
- [6]Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV), Gesetze im Internet
- [7]VAH: Desinfektionsmittel-Liste des Verbunds für Angewandte Hygiene
Fachautor
Denis Feferman
Gründer & Verantwortlicher für Regulatory Affairs und Qualitätsmanagement bei Medic-Star
Denis Feferman ist Mitgründer der ADEBO Medical & Trade GmbH (Marke Medic-Star) und zertifizierter Medizinproduktberater (TÜV). Seit 2013 verantwortet er Qualitätssicherung, Produktkonformität und die fachliche Einordnung von Hygiene- und Desinfektionsprodukten im medizinischen Umfeld.
Fachlich geprüft am: 30.06.2026
- Hygiene & Infektionsschutz
- Praxishygiene & Hygieneplan
- Instrumentenaufbereitung
- Persönliche Schutzausrüstung