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Arbeitsschutz in der Arztpraxis: Tipps für einen sicheren Arbeitsplatz

Das Wohl von Patienten steht in einer Arztpraxis im Mittelpunkt. Doch auch die Gesundheit sowie der Schutz von Mitarbeitenden sollten Beachtung finden, um rechtliche Vorgaben einzuhalten und ein wertschätzendes Arbeitsklima zu schaffen.
Welchen Risiken Beschäftigte in Arztpraxen ausgesetzt sind, welche gesetzlichen Regelungen gelten und wie Sie Maßnahmen zum Arbeitsschutz in Ihrer Arztpraxis definieren, erfahren Sie im nachfolgenden Ratgeber.


Warum braucht es Arbeitsschutz in der Arztpraxis?

Mit einem umfassenden Arbeitsschutz in der Arztpraxis werden arbeitsbedingte Gesundheitsrisiken nach gesetzlichen Vorgaben minimiert und Unfälle im Praxisbetrieb vermieden. Außerdem demonstriert der Arbeitgeber auf diese Weise sein Verantwortungsbewusstsein und fördert die Leistungsfähigkeit sowie Motivation seiner Mitarbeitenden.
Für optimalen Arbeitsschutz in der Arztpraxis spielen vor allem das Erkennen potenzieller Gefahrenquellen sowie die Ausarbeitung und Umsetzung wirksamer Gegenmaßnahmen eine entscheidende Rolle.


Welche Bereiche umfasst der Arbeitsschutz in der Arztpraxis?

Jede Praxis verfügt über einen individuellen Aufbau, weshalb sich die Risikobeurteilung von Einrichtung zu Einrichtung unterscheidet.
Allerdings existieren drei gängige Gefahren, die für den allgemeinen Arbeitsschutz in der Arztpraxis relevant sind: Infektionen, Hauterkrankungen und Arbeitsunfälle.


Infektionsschutz

Infektionsschutz

Mitarbeitende in Arztpraxen sehen sich mit einem besonders hohen Infektionsrisiko konfrontiert.
Als Hauptursache für die Ansteckung mit Erregern wie HIV, Hepatitis B oder C gelten Stichverletzungen an kontaminierten Kanülen oder Spritzen. Aus diesem Grund sollte die Entsorgung von Kanülen nur in durchstich- und bruchsicheren Behältern erfolgen. Die Anwendung entsprechender Hygienevorschriften sowie Impfungen gegen häufige Infektionskrankheiten bei den Angestellten gehören ebenfalls in diesen Bereich des Arbeitsschutzes in der Arztpraxis.

Hautschutz

Die Haut von Personen, die in Arztpraxen beschäftigt sind, wird im Verlaufe des Arbeitstages stark beansprucht: Regelmäßiges Händewaschen, das Schwitzen in Handschuhen oder der Kontakt mit chemischen Substanzen können dazu führen, dass Irritationen und Rötungen entstehen. Um die Haut zu entlasten und den Arbeitsschutz in der Arztpraxis zu gewährleisten, sollten Mitarbeitende anstelle häufiger Waschgänge bevorzugt zu Desinfektionsmitteln mit Rückfetter greifen und die Hände regelmäßig eincremen. Zudem können zwischen Tätigkeiten, bei denen die Hände feucht werden, Pausen oder Arbeiten ohne Handschuhe eingebaut werden, damit sich die Haut wieder erholt.

Unfallverhütung

Auch in Gesundheitseinrichtungen kommt es zu Unfällen durch Umknicken, Stolpern, Ausrutschen oder Stürzen. Die Unfallverhütung stellt daher einen wichtigen Bestandteil des Arbeitsschutzes in der Arztpraxis dar. Das Risiko für Unfälle kann zum Beispiel durch direktes Aufwischen von nassen Stellen auf dem Boden reduziert werden. Kisten, Kartons sowie andere Gegenstände, die Durchgangswege versperren, sind unverzüglich wegzuräumen.

Welche Maßnahmen gehören zum Arbeitsschutz in der Arztpraxis?

Der Arbeitsschutz in einer Arztpraxis beinhaltet grundsätzlich folgende Vorkehrungen:
  • die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung 
  • die Gefährdungsbeurteilung die Festlegung von Schutzmaßnahmen
  • Betriebsanweisungen
  • die Unterweisung von Mitarbeitenden (mindestens einmal pro Jahr, schriftlich quittiert) 
  • Vorsorge im Bereich Arbeitsmedizin
  • die Dokumentation über verwendete Gefahrstoffe 
  • die Bereitstellung von persönlicher Schutzausrüstung (PSA) und verletzungssicheren Instrumenten 
  • die Erstellung eines praxisinternen Hygieneplans 
Zusatztipp: Die meisten Berufsgenossenschaften stellen Checklisten zum Arbeitsschutz in der Arztpraxis zur Verfügung. Diese Listen können Sie an die spezifischen Gegebenheiten Ihrer Praxis anpassen und gegebenenfalls erweitern.

Wer ist für den Arbeitsschutz in der Praxis verantwortlich?

Gemäß den Regelungen des Arbeitsschutzgesetzes (ArbschG) trägt der Praxisinhaber die Verantwortung für den Gesundheits- und Arbeitsschutz in seiner Arztpraxis.
Sind in der Einrichtung mehr als 20 Mitarbeitende tätig, ist die Benennung eins Sicherheitsbeauftragten verpflichtend. Dieser kümmert sich um die Einhaltung sowie Verbesserung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes.


haftungsrechtlicher-Sicht-Praxisinhaber

Wie ist Arbeitsschutz in Arztpraxen rechtlich geregelt?

§ 3 des Arbeitsschutzgesetzes besagt, dass ein Arbeitgeber „[…] alle erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen hat, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen. Diese Maßnahmen hat er auf Wirksamkeit zu prüfen und, falls erforderlich, den sich ändernden Gegebenheiten anzupassen […]“. Prinzipiell können Sie Belange des Arbeitsschutzes in der Arztpraxis an Mitarbeitende delegieren. Ihre übergeordnete Aufsichtspflicht als Praxisinhaber bleibt aber bestehen.
  • Spezielle Gefährdungen in Arztpraxen
§ 5 Absatz 3 des Arbeitsschutzgesetzes definiert spezielle Gefährdungen am Arbeitsplatz, die teilweise auch auf Arztpraxen zutreffen. Insbesondere hervorzuheben sind hier noch einmal die Gefahren von Hauterkrankungen sowie das erhöhte Infektionsrisiko. Im Umgang mit bestimmten Medikamenten müssen unter Umständen Schutzmaßnahmen getroffen werden, die den Vorgaben der Gefahrenstoffverordnung entsprechen.
  • Gefährdungsbeurteilung
Die Gefährdungsbeurteilung bildet das zentrale Element des Arbeitsschutzes in der Arztpraxis. Sie wird in § 5 des Arbeitsschutzgesetzes geregelt und dient bei gewissenhafter Dokumentation als Entscheidungsgrundlage für die in der Praxis angewendeten Arbeitsschutzmaßnahmen.

Gefährdungsbeurteilung: So verbessern Sie die Arbeitssicherheit in Ihrer Arztpraxis

Zur Sicherstellung des Arbeitsschutzes in Arztpraxen sieht das Arbeitsschutzgesetz eine Gefährdungsbeurteilung durch den Arbeitgeber vor. 
Folgende Prozessschritte können Ihnen dabei helfen, die Gefahrenanalyse durchzuführen und geeignete Arbeitsschutzmaßnahmen abzuleiten:
1. Arbeitsbereiche und Tätigkeiten festlegen
Teilen Sie Gefährdungen immer nach Arbeitsbereich, Tätigkeit oder Personen ein. Je nach Anwendungsfeld können dadurch spezifische Vorgehensweisen zur Anwendung kommen.
2. Gefährdungen ermitteln
In diesem Schritt identifizieren Sie die Gefährdungen und ordnen sie den Arbeitsbereichen, Tätigkeiten und Personen zu. Als Grundlage nutzen Sie unter anderem Rechtsvorschriften wie die Arbeitsstättenverordnung oder die Gefahrstoffverordnung. Auch Unterlagen wie Notfallpläne, Begehungsprotokolle oder Betriebsanweisungen können hinzugezogen werden. 
3. Gefährdungen analysieren 
Den Grad der Gefährdungen sowie die daraus resultierenden Schutzziele beurteilen Sie über verschiedene Risikoklassen. Letztere geben Hinweise auf die Wahrscheinlichkeit eines Arbeitsunfalls sowie die Schwere potenzieller gesundheitlicher Schäden. 
4. Maßnahmen festlegen 
Als Nächstes bestimmen Sie organisatorische, technische und persönliche Maßnahmen, die den Arbeitsschutz in Ihrer Arztpraxis sicherstellen. Für jede Praxis verpflichtend ist beispielsweise ein Hygieneplan , der wichtige Regelungen bezüglich Handhygiene oder Reinigung von medizinischen Instrumenten enthält. 
5. Maßnahmen durchführen 
Nun geht es an die Umsetzung der zuvor definierten Arbeitsschutzmaßnahmen. Planen Sie hier ausreichend Zeit und Ressourcen ein und binden Sie Ihr Praxisteam eng ein. 
6. Maßnahmen überprüfen 
Behalten Sie Ihre Maßnahmen stets im Blick und dokumentieren Sie die Überprüfungen schriftlich: Wurden die Maßnahmen termingerecht umgesetzt? Haben Sie die damit verbundenen Ziele für den Arbeitsschutz in Ihrer Arztpraxis erreicht? Haben sich neue Gefährdungen ergeben?
Denken Sie daran: Der Arbeitsschutz ist ein kontinuierlicher Optimierungsprozess. Eine Fortschreibung der Gefährdungsbeurteilung ist also sehr wahrscheinlich – zum Beispiel, wenn Sie neue Geräte anschaffen oder andere Arbeitsabläufe einführen.

Welches Amt überwacht die Arbeitssicherheit in Arztpraxen?

Die Inspektionen von Arztpraxen durch staatliche Behörden nehmen stetig zu. Wird die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben zum Arbeitsschutz in der Arztpraxis als mangelhaft beurteilt, müssen Inhaber mit empfindlichen Sanktionen rechnen. Abhängig von der Schwere der festgestellten Mängel reichen die Konsequenzen von Auflagen und Ordnungsgeldern bis hin zur sofortigen Einschränkung der Praxistätigkeit.
Je nach Bundesland liegt die Zuständigkeit für die Kontrollen bei unterschiedlichen Behörden und Institutionen, wie zum Beispiel dem Gesundheitsamt, dem Landesamt oder dem öffentlichen Gesundheitsdienst. Die Begehungen werden in der Regel rechtzeitig angekündigt, sodass Sie entsprechende Vorbereitungen treffen können.


Fazit

Als Praxisinhaber tragen Sie laut Gesetz die Verantwortung für den Gesundheits- und Arbeitsschutz Ihres Teams. Eine umfassende Gefährdungsanalyse sowie die Umsetzung daraus abgeleiteter Maßnahmen bilden die Basis für den Schutz von Mitarbeitenden sowie Patienten. Sie dienen außerdem der Beseitigung eventueller Mängel und Gefahrenquellen, sodass Sie behördlichen Kontrollen entspannt entgegenblicken können.