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Arbeitsschutz in der Arztpraxis: Tipps für einen sicheren Arbeitsplatz
Das Wohl von Patienten steht in einer Arztpraxis im
Mittelpunkt. Doch auch die Gesundheit sowie der Schutz von Mitarbeitenden
sollten Beachtung finden, um rechtliche Vorgaben einzuhalten und ein
wertschätzendes Arbeitsklima zu schaffen.
Welchen Risiken Beschäftigte in Arztpraxen ausgesetzt sind, welche
gesetzlichen Regelungen gelten und wie Sie Maßnahmen zum Arbeitsschutz in Ihrer
Arztpraxis definieren, erfahren Sie im nachfolgenden Ratgeber.
Warum braucht es Arbeitsschutz in der Arztpraxis?
Mit einem umfassenden Arbeitsschutz in der Arztpraxis werden
arbeitsbedingte Gesundheitsrisiken nach gesetzlichen Vorgaben minimiert und Unfälle
im Praxisbetrieb vermieden. Außerdem demonstriert der Arbeitgeber auf diese
Weise sein Verantwortungsbewusstsein und fördert die Leistungsfähigkeit sowie
Motivation seiner Mitarbeitenden.
Für optimalen Arbeitsschutz in der Arztpraxis spielen vor allem das Erkennen
potenzieller Gefahrenquellen sowie die Ausarbeitung und Umsetzung wirksamer
Gegenmaßnahmen eine entscheidende Rolle.
Welche Bereiche umfasst der Arbeitsschutz in der Arztpraxis?
Jede Praxis verfügt über einen individuellen Aufbau, weshalb
sich die Risikobeurteilung von Einrichtung zu Einrichtung unterscheidet.
Allerdings existieren drei gängige Gefahren, die für den allgemeinen
Arbeitsschutz in der Arztpraxis relevant sind: Infektionen, Hauterkrankungen
und Arbeitsunfälle.
Infektionsschutz
![Infektionsschutz Infektionsschutz](https://www.medic-star.de/media/fd/95/1b/1674640587/Infektionsschutz.jpg)
Mitarbeitende in Arztpraxen sehen sich mit einem besonders
hohen Infektionsrisiko konfrontiert.
Als Hauptursache für die Ansteckung mit Erregern wie HIV, Hepatitis B oder C
gelten Stichverletzungen an kontaminierten Kanülen oder Spritzen. Aus diesem
Grund sollte die Entsorgung von Kanülen nur in durchstich- und bruchsicheren
Behältern erfolgen. Die Anwendung entsprechender Hygienevorschriften sowie
Impfungen gegen häufige Infektionskrankheiten bei den Angestellten gehören
ebenfalls in diesen Bereich des Arbeitsschutzes in der Arztpraxis.
Hautschutz
Unfallverhütung
Auch in Gesundheitseinrichtungen kommt es zu Unfällen durch Umknicken, Stolpern, Ausrutschen oder Stürzen. Die Unfallverhütung stellt daher einen wichtigen Bestandteil des Arbeitsschutzes in der Arztpraxis dar. Das Risiko für Unfälle kann zum Beispiel durch direktes Aufwischen von nassen Stellen auf dem Boden reduziert werden. Kisten, Kartons sowie andere Gegenstände, die Durchgangswege versperren, sind unverzüglich wegzuräumen.
Welche Maßnahmen gehören zum Arbeitsschutz in der Arztpraxis?
- die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung
- die Gefährdungsbeurteilung die Festlegung von Schutzmaßnahmen
- Betriebsanweisungen
- die Unterweisung von Mitarbeitenden (mindestens einmal pro Jahr, schriftlich quittiert)
- Vorsorge im Bereich Arbeitsmedizin
- die Dokumentation über verwendete Gefahrstoffe
- die Bereitstellung von persönlicher Schutzausrüstung (PSA) und verletzungssicheren Instrumenten
- die Erstellung eines praxisinternen Hygieneplans
Wer ist für den Arbeitsschutz in der Praxis verantwortlich?
Gemäß den Regelungen des Arbeitsschutzgesetzes (ArbschG)
trägt der Praxisinhaber die Verantwortung für den Gesundheits- und
Arbeitsschutz in seiner Arztpraxis.
Sind in der Einrichtung mehr als 20 Mitarbeitende tätig, ist die Benennung eins
Sicherheitsbeauftragten verpflichtend. Dieser kümmert sich um die Einhaltung
sowie Verbesserung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes.
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Wie ist Arbeitsschutz in Arztpraxen rechtlich geregelt?
- Spezielle Gefährdungen in Arztpraxen
- Gefährdungsbeurteilung
Gefährdungsbeurteilung: So verbessern Sie die Arbeitssicherheit in Ihrer Arztpraxis
Welches Amt überwacht die Arbeitssicherheit in Arztpraxen?
Die Inspektionen von Arztpraxen durch staatliche Behörden
nehmen stetig zu. Wird die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben zum
Arbeitsschutz in der Arztpraxis als mangelhaft beurteilt, müssen Inhaber mit
empfindlichen Sanktionen rechnen. Abhängig von der Schwere der festgestellten
Mängel reichen die Konsequenzen von Auflagen und Ordnungsgeldern bis hin zur
sofortigen Einschränkung der Praxistätigkeit.
Je nach Bundesland liegt die Zuständigkeit für die Kontrollen bei
unterschiedlichen Behörden und Institutionen, wie zum Beispiel dem
Gesundheitsamt, dem Landesamt oder dem öffentlichen Gesundheitsdienst. Die
Begehungen werden in der Regel rechtzeitig angekündigt, sodass Sie entsprechende
Vorbereitungen treffen können.
Fazit
Als Praxisinhaber tragen Sie laut Gesetz die Verantwortung für den Gesundheits- und Arbeitsschutz Ihres Teams. Eine umfassende Gefährdungsanalyse sowie die Umsetzung daraus abgeleiteter Maßnahmen bilden die Basis für den Schutz von Mitarbeitenden sowie Patienten. Sie dienen außerdem der Beseitigung eventueller Mängel und Gefahrenquellen, sodass Sie behördlichen Kontrollen entspannt entgegenblicken können.