Haben Sie vor 2001 Ihre ZFA-Ausbildung absolviert und steigen zum Beispiel wieder in den Job als Zahnmedizinische Fachangestellte ein, dann müssen Sie für die Weiterbildung zur Sterilisationsassistentin und der Qualifikation zur Aufbereitung von Medizinprodukten bis Kategorie kritisch B an einem Kurs mit anerkanntem Curriculum teilnehmen oder alternativ am Fachkundelehrgang 1 der DGSV.
Bei Lehren zur ZFA, die nach 2001 abgeschlossen wurden, ist die Sachkunde schon Teil der Ausbildung. Je nach Arbeitgeber und Vorgaben der Bundesländer müssen Sie dann keine Weiterbildung mehr absolvieren.
Wichtig: Wenn Sie ein Zertifikat erhalten möchten, um als Technische Sterilisationsassistentin auch bei anderen Arbeitgebern zu arbeiten, ist eine Weiterbildung jedoch sinnvoll. Das gleiche gilt, wenn Sie
Geräte ab Kategorie kritisch B handhaben müssen (zum Beispiel Übertragungsinstrumente für die chirurgische Behandlung und Implantatbohrer). Mehr Informationen zu den einzelnen Geräte-Kategorien finden Sie in unserem Artikel „
Hygienemanagement in der Zahnarztpraxis – Ratgeber und Maßnahmen“.
Tipp: Für die Weiterbildung zum Hygiene-und Sterilgutbeauftragten werden auch Online-Lehrgänge angeboten, wie zum Beispiel vom PKV Institut.