Hygieneplan für Arztpraxen und Pflegeeinrichtungen: die besten Tipps zur Erstellung
Ob Krankenhäuser, Arztpraxen oder öffentliche Einrichtungen:
Um das Risiko für eine Infektion so gering wie möglich zu halten und einen
optimalen Schutz von Personen zu gewährleisten, ist ein durchdachtes
Hygienemanagement unerlässlich. Eine zentrale Rolle spielt dabei der sogenannte
Hygieneplan, der die konsequente Umsetzung und Einhaltung bestimmter
Hygienestandards sicherstellt.
In welchen Einrichtungen ein Hygieneplan vorgeschrieben ist und welche
Punkte es bei der Erstellung zu beachten gilt, erfahren Sie hier.
Hygieneplan für Praxen und Pflegeeinrichtungen: Das Wichtigste in Kürze
Was versteht man unter einem Hygieneplan und warum ist dieser notwendig?
In einem Hygieneplan sind sämtliche Maßnahmen und Anweisungen zusammengefasst, die der Einhaltung festgelegter Hygiene-Richtlinien dienen. Je nach gefordertem Hygienestatus werden darin Angaben zu Tätigkeiten wie Reinigung, Desinfektion, Sterilisation, Ver- oder Entsorgung gemacht.
In welchen Einrichtungen ist ein Hygieneplan vorgeschrieben?
Ein Hygieneplan ist laut IfSG in allen Gemeinschaftseinrichtungen, Gesundheitseinrichtungen sowie Lebensmittelbetrieben vorgeschrieben, in denen das Risiko für die Übertragung von Infektionskrankheiten hoch ausfällt. Dazu gehören beispielsweise Kindertagesstätten und Schulen, Einrichtungen der Vorsorge und Rehabilitation, Krankenhäuser, Arztpraxen oder Pflegeheime. Piercing-, Tattoo- und Kosmetikstudios müssen ebenfalls einen Hygieneplan anfertigen.
Die Verantwortung für sichere, hygienische Bedingungen liegt beim Leiter der jeweiligen Einrichtung. Letzterer kann seine Aufgaben jedoch an einen Hygienebeauftragten delegieren, der sich um die Erstellung des Hygieneplans sowie die Umsetzung der entsprechenden Maßnahmen kümmert.
Einrichtungen des Gesundheitswesens
Krankenhäuser, Pflegeheime, Arzt- und Zahnarztpraxen gehören zu den Einrichtungen, in denen Hygiene bereits vor Ausbruch der Corona-Pandemie nicht aus dem Alltag wegzudenken war – denn das Risiko für die Übertragung von Krankheitserregern, beispielsweise im Rahmen invasiver Eingriffe oder im Falle nosokomialer Erreger, zeigt sich hier besonders hoch. Deshalb müssen Einrichtungen des Gesundheitswesens einen Hygieneplan gemäß IfSG erstellen und bereithalten.
Öffentliche Einrichtungen
In öffentlichen Einrichtungen wie Kindergärten, Justizvollzugsanstalten oder Behindertenwerkstätten kommen viele Menschen aus unterschiedlichen Umfeldern auf relativ engem Raum zusammen. Das Risiko der Übertragung von Krankheitserregern ist hier so hoch, dass auch diese Einrichtungen dazu verpflichtet sind, einen Hygieneplan anzuwenden.
Ambulante medizinische Dienste
Ambulante medizinische Dienste wie Pflege, Dialyse- und Entbindungseinrichtungen, Medizinische Fußpflege oder Rettungs- und Transportdienste müssen sich laut Gesetz an einem Hygieneplan orientieren – denn sie behandeln oft Menschen, die besonders gefährdet sind, sich anzustecken und die Erreger an andere weiterzugeben.
Körpernahe Dienstleistungen mit gesteigertem Infektionsrisiko
Piercing- und Tattoostudios, Kosmetikstudios, Nagelpflege- und Fußpflegeeinrichtungen arbeiten mit mechanischen Geräten direkt am Menschen. Bereits durch minimale Verletzungen könnten Krankheitserreger im Nu über das Blut übertragen werden, weshalb diese Einrichtungen ebenfalls in der Pflicht stehen, einen Hygieneplan anzuwenden.
Welche Angaben muss ein Hygieneplan enthalten?
Die Voraussetzungen, die ein Hygieneplan erfüllen sollte,
unterscheiden sich von Einrichtung zu Einrichtung. Aus diesem Grund definiert
das Infektionsschutzgesetz keine konkreten Vorgaben zu Aufbau und Inhalt eines
Hygieneplans. Letzterer sollte vielmehr an die individuellen Gegebenheiten des
Betriebs angepasst werden: Um ein hygienisches Umfeld zu gewährleisten, ist es
wichtig, dass sämtliche betroffenen Bereiche aufgeführt und unterschiedliche
Faktoren wie zum Beispiel die Mitarbeiterfrequenz berücksichtigt werden.
Zu den grundsätzlichen Bestandteilen eines Hygieneplans gehören dabei der
Reinigungs- und Desinfektionsplan sowie der Hautschutzplan.
Hilfreiche Tipps und Informationen rund um Desinfektion und Hautschutz finden Sie auch in diesen Ratgeberbeiträgen:
- Desinfektionsmittel: Ratgeber zu Wirkung und Arten
- Allergie gegen Desinfektionsmittel – Das können Sie tun
- Allergie gegen Handschuhe verhindern und richtig behandeln
- Material von Einmalhandschuhen: Alles Wichtige zu Nitril, Latex und Co.
- Die
richtige Händedesinfektion: Anleitung in 6 Schritten
Reinigungs- und Desinfektionsplan
Der Reinigungs- und Desinfektionsplan regelt die Einzelheiten rund um die Reinigung, Desinfektion und Aufbereitung von medizinischen Produkten sowie anderen Gegenständen und bildet damit die Grundlage für keimfreies Arbeiten. Er sollte gut sichtbar in den relevanten Bereichen ausgehangen werden und folgende Fragen beantworten:
- Was wird gereinigt? (z.B. Toilette, Fußböden, Instrumente, Arbeitsfläche oder Hände)
- Wer führt die Reinigung durch? (z.B. das Personal oder der Arzt)
- Wann erfolgt die Reinigung? (z.B. nach jedem Gebrauch, vor Arbeitsbeginn oder einmal täglich)
- Womit wird gereinigt? (konkretes Produkt inklusive wichtiger Angaben )
- Wie wird vorgegangen? (z. B. Wischdesinfektion und Informationen zur Einwirkzeit)
Hautschutzplan
Tätigkeiten in hygienesensiblen Bereichen erfordern ein
häufiges Waschen und Desinfizieren
der Hände. Dadurch ist die Haut chemischen und mechanischen Belastungen
ausgesetzt, die die natürliche Hautschutzbarriere stark angreifen können.
Als Teil des Hygieneplans dient der Hautschutzplan dazu, Mitarbeitende vor
ernsthaften Erkrankungen zu schützen: Er informiert darüber, welche Maßnahmen
Mitarbeitende vor, während sowie nach dem Waschen oder Desinfizieren der Haut
ergreifen müssen. Dazu gehören zum Beispiel das Tragen von geeigneten Einmalhandschuhen oder die
Verwendung von Mitteln zum Hautschutz.
- wie man hygienerelevant mit Medikamenten und Produkten umgeht
- welche allgemeinen Maßnahmen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz getroffen werden
- wie Produkte aufbereitet werden
- welche Vorgaben zur Sterilisation eingehalten werden müssen
- Informationen zu Hygieneanweisungen für Lebensmittel, Wasser und Luft
- Richtlinien zur Abfallentsorgung
Wie oft muss der Hygieneplan aktualisiert werden?
Der Hygieneplan bildet das Fundament für hygienisches,
sicheres Arbeiten – mit dem Ziel, das Ansteckungsrisiko zu minimieren und die
Infektionskette zu unterbrechen.
Treten Änderungen des Infektionsschutzgesetzes in Kraft oder werden Prozesse in
der jeweiligen Einrichtung angepasst, muss der Plan entsprechend überarbeitet
werden.
Grundsätzlich empfiehlt es sich, den Hygieneplan mindestens alle zwei Jahre zu
aktualisieren. Die Unterweisung von betroffenen Personen sollte bei neuen
Mitarbeitenden sofort nach Einstieg in den Betrieb, für bestehendes Personal
mindestens einmal pro Jahr erfolgen.
Welche Aspekte sollte ein Hygieneplan für Arztpraxen oder Zahnarztpraxen konkret abdecken?
Zur Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten sind gerade Arzt- und Zahnarztpraxen dazu angehalten, einen verbindlichen Hygieneplan bezüglich der innerbetrieblichen Verfahrensweisen auszuarbeiten. Der Hygieneplan für eine Arzt- oder Zahnarztpraxis sollte dabei bestimme Elemente enthalten, die nachfolgend aufgezeigt werden.
Maßnahmen zur Basishygiene
Die im Hygieneplan für Arzt- und Zahnarztpraxen enthaltenen
Maßnahmen zur Basishygiene umfassen die Personal- und Umgebungshygiene, die
Hygiene bei der Behandlung von Patienten, die Hygiene bei Medikamenten sowie
die Meldung infektiöser Erkrankungen.
Im Bereich Personalhygiene enthält der Plan unter anderem Angaben zu Handwaschplätzen,
Arbeitsbekleidung, persönlicher Schutzausrüstung
sowie zur Aufbereitung von Wäsche.
Zur Schutzausrüstung zählen beispielsweise:
Die Voraussetzungen zur Umgebungshygiene umfassen
beispielsweise Aspekte wie die bestimmungsgemäße Anwendung von Produkten,
Anweisungen zur Flächenreinigung und Flächendesinfektion
oder den Umgang mit Abfällen.
Die sichere Versorgung und Behandlung von Patienten wird durch Vorschriften
bezüglich Barriere-Maßnahmen, Haut- und Schleimhautantiseptik sowie Angaben zur
Durchführung von Injektionen, Blutentnahmen, Operationen oder kleineren
invasiven Eingriffen gewährleistet.
Baulich-funktionelle Gestaltung
Dieser Teil des Hygieneplans für Arzt- und Zahnarztpraxen deckt Aspekte rund um die baulich-funktionelle Gestaltung der Einrichtung ab – zum Beispiel Räumlichkeiten der Praxis, Räumlichkeiten im OP-Bereich, Räumlichkeiten für kleinere invasive Eingriffe oder
Handwaschplätze und Sanitäreinrichtungen. Welche hygienischen Anforderungen werden an den jeweiligen Bereich gestellt und wie werden diese erfüllt?
Einstufung von Medizinprodukten
Wiederverwendbare Medizinprodukte werden anhand verschiedener Kriterien in die Kategorien unkritisch, semikritisch oder kritisch eingeteilt. Zu den unkritischen Produkten gehören dabei Medizinprodukte, die nur mit intakter Haut in Berührung kommen, während kritische Produkte die Haut oder Schleimhaut durchdringen und dabei in Kontakt mit Blut bzw. an inneren Geweben oder Organen zur Anwendung kommen.
Aufbereitung von Medizinprodukten
Die sachgerechte Aufbereitung von Medizinprodukten gewährleistet die Sicherheit und Gesundheit der Patienten einer Arzt- oder Zahnarztpraxis. Bestimmungen zur Aufbereitung der Medizinprodukte nach Kategorie (unkritisch, semikritisch, kritisch) sind dabei ebenso Bestandteil des Hygieneplans wie Angaben zur Wasseranforderung für die Aufbereitung, Qualitätssicherung und zu den einzelnen Aufbereitungsschritten von der Vorreinigung über die Sichtkontrolle bis hin zur Nachbereitung.
Wer überprüft den Hygieneplan? Was kann bei einem Hygienefehler passieren?
Fazit
Die Hygienestandards für Gemeinschaftseinrichtungen, Gesundheitseinrichtungen sowie Lebensmittelbetriebe, die über ein hohes Risiko für die Übertragung von Infektionskrankheiten verfügen, sind durch das Infektionsschutzgesetz vorgegeben. Um die Verantwortlichkeit für alle Bereiche zu regeln und die Hygienemaßnahmen umzusetzen, müssen entsprechende Einrichtungen einen detaillierten Hygieneplan erstellen und ständig auf dem aktuellsten Stand halten. Dadurch wird der Gefahr der Übertragung von Infektionskrankheiten entgegengewirkt und die Infektionskette kann erfolgreich unterbrochen werden.